Tilman Richter: Das „diplomatische Jahrhundert“: Mediatisierung von Zeitverhältnissen in den Staatswissenschaften des 18. Jahrhunderts

Abstract:

This essay argues that the assessment of the Anthropocene as a geological period characterized by the irreversible influence of human action on its environments should be supplemented by the consideration of media that shape the notion of history and its temporal structures – and therefore allow for such an assessment in the first place. For this purpose, the text examines practices of paperwork in early modern Germany. Reconstructing Johann Gottfried von Meiern’s concept of a past formed by historical records that can be collected and edited, it considers how practices of editing contributed to an understanding of a mediated past accessible through writing, allowing both for a better perception of the present and the planning of the future. The paper then also looks at practices of administrative writing through the example of Friedrich Karl Moser’s reflections on the contra-signature and examines how these practices helped shaping an environment of paperwork that individuals and institutions had to work through. The essay argues that these media practices shaped the concept of media as an environment that could be used as a resource but also needed to be controlled. Hence, early modern paperwork can be understood as part of the prehistory of discourses that complement the notion of the Anthropocene with the concept of a Mediocene.

Keywords: Anthropozän, Mediozän, Frühe Neuzeit, Paperwork, Verwaltung, Archiv

1 Medienverhältnisse im Anthropozän

Zur Etablierung und Produktivität des Begriffs und Konzepts des Anthropozän in gegenwärtigen wissenschaftlichen, politischen und künstlerischen Diskursen dürfte in nicht geringem Maße beigetragen haben, wie sehr der Befund eines menschlichen Eingreifens in tiefenzeitlicher und planetarischer Dimension zum Widerspruch reizt. Der Begriff des Anthropozän wie dessen Kritik reagieren auf die Frage, wie das Verhältnis von menschlichem Agieren und dessen planetarischen Ressourcen zu modellieren wäre. Die ursprüngliche Intervention des Begriffes richtete sich gegen eine kategoriale Trennung der Sphären von Natur und Kultur. Nicht bloß steht menschliches Handeln in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen; die Nutzung dieser Ressourcen hinterlässt Sedimente, untilgbare Spuren, die es verunmöglichen, Natur länger als eine dem Menschen äußerliche Sphäre zu konzipieren. Menschliches Handeln lässt sich so nicht weiter – wie noch in den klassischen Konzeptionen der Biologie des 19. Jahrhunderts – im Modus eines Reiz-Reaktion-Schemas zu seiner Umwelt verorten. Vielmehr formt es diese Umwelt selbst mit. Dass eine solche Konzeption eines interdependenten Verhältnisses von menschlicher Lebenswelt und planetarischer Umwelt einen erneuerten Anthropozentrismus begründet, im extremen Fall sogar Vorstellungen evoziert, dass menschliches Handeln den Verbrauch planetarischer Ressourcen und den Umgang mit ökologischen Katastrophen intentional steuern und kontrollieren könne, erscheint einsichtig und ist wiederholt geäußert worden.1 Wie also lässt sich dieser Gefahr begegnen, mit der Rede vom Anthropozän erneut den Menschen ins Zentrum einer bloß ‚besser‘ zu verwaltenden Umwelt zu setzen, die dieser Verwaltung aber weiterhin unterworfen bleibt?

Die Fokussierung auf die Zonen der Aushandlung, in denen sich menschliches Handeln konkret mit seiner Umwelt verschaltet und in diese eingreift, bildet eine Möglichkeit, sich mit diesem Problem auseinanderzusetzen.2 Aus einer solchen Perspektive lässt sich die Rolle von Medien als nicht-menschlichen Akteuren nicht übersehen.3 Allein die Vorstellung eines Gesamtzusammenhangs, der als ‚planetarischer‘ begriffen wird, ist auf die vermittelnde Funktion von Medien angewiesen.4 Lorenz Engell und Bernhard Siegert haben vor diesem Hintergrund den Vorschlag gemacht, den Begriff des Anthropozän um das Konzept eines Mediozän zu ergänzen.5 Pointiert beschreibt Georg Toepfer die Intention dieser Perspektivverschiebung in seinem Beitrag im entsprechenden Sammelband: „The story of the mediocene is not a story about deposits, but about entanglement.“6 Es geht also darum, das Anthropozän nicht als dualistisches Verhältnis zu konzipieren, in dem Mensch und Umwelt sich wechselseitig beeinflussen, sondern nach den Formierungen zu suchen, in denen dieses Verhältnis hergestellt wird und in denen es sich vollzieht. In der Konsequenz werden aus einem solchen Blickwinkel Medien zu Mediatisierungen, zu Materialisierungen eines ökologischen Verhältnisses von menschlichem Handeln und seiner Umwelt. Toepfer beschreibt Medien weiter als Aktanten einer „Entdifferenzierung“: „Media are the devices that eradicate dichotomies, e. g. the dichotomy of nature and culture, or nature and technology.“7 Dort, wo Medien auftauchen, erscheinen sie als Intermediäre zwischen Natur und Kultur: einerseits, indem sie Phänomene und Materialien dem Raum einer vorgeblichen ‚Natur‘ entziehen und die Spuren dieser Arbeit hinterlassen, und andererseits, indem sie ‚Natur‘ mittels Technologie und anderer formgebender Prozesse in die Sphäre einer symbolisch und kulturell codierten Welt überführen.8

Der methodische Sinn eines Begriffes des Mediozän liegt also in dem Versuch, die Relationalität, die das Anthropozän begründet, zu konkretisieren. Gleichzeitig hat es ein solcher Versuch des Denkens von Relationen statt von Sedimenten mit anderen Schwierigkeiten der Periodisierung zu tun. Liegt der epistemologische Gewinn des Anthropozän nicht zuletzt in dessen Datierbarkeit (die zwar je nach Kriterium verschoben werden kann, im geologischen Maßstab aber recht unzweifelhaft ist), so gilt dies nicht für das Mediozän. Engell und Siegert nennen zwar das 19. Jahrhundert als den Zeitraum, in dem Medien sich auf einer globalen bzw. planetarischen Skala als Netzwerk formieren, gleichzeitig gilt aber auch, dass eine Geschichte vor dem Einsatz des Medialen sich als schwer denkbar erweist:

All history and all evolution is constructed by media, since the past has to be mediated in order to be taken notice of and articulated, through myths, legends, and tales, through popular culture and vernacular knowledge, or through scholarly research that investigates historical documents, monuments, traces, and testimonies. In this sense, not only does the ‚Mediocene’ inhabit (deep) time, but the inverse is also true: historical and deep times are themselves products of media operations and hence it is they that inhabit the ‚Mediocene’.9

Von diesem Befund möchte ich meine folgenden Fallskizzen leiten lassen. Ich möchte dabei einen Beitrag zur Vorgeschichte des mediatisierten, langen 19. Jahrhunderts leisten. Dieses 19. Jahrhundert spricht von sich selbst, im Konnex der Medien Geld und Schrift, bereits von einem „papiernen Zeitalter“.10 Papier regelt im 19. Jahrhundert die Ströme von Waren, Dienstleistungen, Informationen und Menschen. Im vorrevolutionären Mitteleuropa stellt sich hingegen zunächst das Problem, wie Papierströme zu regeln und zu ordnen sind. Ich möchte diesen Komplex anhand zweier Beispiele aus den Staatswissenschaften, in denen sich die Sphären des historischen, juristischen und politischen Wissens der Zeit überkreuzten, in den Blick nehmen. Anhand von Johann Gottfried von Meierns Edition der überlieferten Verhandlungen zum Westfälischen Frieden möchte ich dabei darstellen, wie sich Vergangenheit als medial vorliegende konstituierte, auf die mithilfe von schriftlichen Medien zugegriffen werden konnte. Anhand eines kurzen Textes zur Verwaltungspraxis von Friedrich Karl Moser möchte ich dann skizzieren, wie im „diplomatischen Jahrhundert“ die Menge alles Schriftlichen sich selbst wiederum als eine Form von Umwelt etablierte,11 auf und durch die menschliches Handeln konditioniert wurde. Die Verwaltung etablierte mittels Schrifttechniken eine ihren Medien adäquate Zeitordnung. In Verwaltung wie Geschichtsschreibung wurden so bereits Zeitlichkeits-Diskurse etabliert, die diese verräumlichen und mediatisieren. Für den Kontext der Anthropozän-Debatte erscheint dies von besonderer Bedeutung, da diese Überlagerung von Medien, Zeit- und Raumordnung in der Folge in vielerlei Wissensformationen zu finden ist. Während Geschichtsschreibung und Verwaltung Vergangenheit in der Form von Editionen und Akten ‚sedimentierten‘, wurden unter dem Blick der Naturwissenschaften Fossile und Gesteinsschichten zu Akten und Urkunden der Erdgeschichte.12

2 Stratifizierungen der Geschichte

In der ersten Hälfte der 1720er Jahre erhielt Johann Gottfried von Meiern, der gerade als Hof- und Justizrat in seine Heimat Bayreuth zurückgekehrt war, von seinem Dienstherrn, dem Markgrafen Georg Wilhelm von Brandenburg-Bayreuth, den Auftrag zu einem Rechtsgutachten. Es sollte die Frage beantworten: „Ob ein Catholischer Landes-Herr in Teutschland / Die JVRISDICTIONEM ECCLESIASTICAM über die / In seinem Land befindliche Der Augspurgischen CONFESSION verwandten Unterthanen zu exerciren befugt sey?“13 Es ging also um eine kirchenrechtliche Frage. In einer Zeit, in der die Konfession des Landesherrn der Bevölkerung im Land im Regelfall die Konfession vorgab, war der Umgang mit konfessionellen Minderheiten von juristischen Schwierigkeiten geprägt. Die Stimmung im Lande und vielleicht auch der erst kurz zurückliegende Verlust seines Professorenpostens in Gießen über Streitigkeiten mit dem dortigen Kanzler ließen Meiern vorsichtig sein. Er sprach in Bezug auf sein Gutachten von „Ursach […] auf [d]er Hut zu seyn“. In dieser das Rechtsverhältnis der Konfessionen betreffenden Frage mochte er sich deswegen absichern und ging zurück zu den historischen Gründen dieses Verhältnisses, wie sie sich für das Reich deutscher Nationen im 18. Jahrhundert darstellten. Wo immer er sie auffinden konnte, erbat er sich von den entsprechenden Akteuren alle Akten, Urkunden und Protokolle zu den 80 Jahre zurückliegenden Verhandlungen über den Westfälischen Frieden.14 Der Wunsch, diese Materialien auch anderen zugänglich zu machen, aber auch die Gelegenheit, zu vielen bis dato unveröffentlichten Quellen Zugang zu bekommen, ließen ihn in den folgenden Jahren ein Editionsprojekt beginnen, „das einzig in seiner Art ist und eine ganz neue Art von Quellen unsers Staatsrechts eröffnet, deren Ergiebigkeit sich schon oft genug gezeiget hat, und wohl noch lange in der Folge zeigen wird“, wie der Staatsrechtler Johann Stephan Pütter 1776 urteilte.15 Zwischen 1734 und 1736 erschienen die 50 Bücher von Johann Gottfried von Meierns Acta pacis Westphalicae in sechs Folianten, per Subskription vertrieben und mit einer Vielzahl von Kupferstichen hochwertig ausgestattet. Als bedeutendste Quellensammlung für die Verhandlungen zum Westfälischen Frieden wurden sie erst durch die seit 1962 erscheinende kritische Edition der Acta abgelöst, von der gegenwärtig 49 Bände erschienen sind.16 Ich möchte am Beispiel von Johann Gottfried von Meierns Vorwort zu den Acta, aber auch mit Seitenblicken auf seine Vorgänger und Nachfolger untersuchen, wie die Sammlungen von Urkunden, Akten, Briefen und anderen ‚Merkwürdigkeiten‘, die zwischen 1700 und 1800 in immer größerem Umfang erschienen, das Geschichtsverständnis der Staatswissenschaften der Aufklärung insgesamt widerspiegelten und prägten. Meine These ist es dabei, dass der Zugriff auf eine Vergangenheit, die als in papierener Form sedimentiert gedacht wurde, eine veränderte Vorstellung des Verhältnisses von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ausdrückte, das in der Moderne und ihren Wissenschaften beherrschend werden sollte. Vergangenheit wurde zu einer materiellen Ressource, die medial vorliegt und deren Extraktion in der Gegenwart über die Möglichkeit und Planbarkeit der Zukunft bestimmte.

Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges trat das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in eine neue Phase seiner Existenz ein. Seine Institutionen, an erster Stelle der Reichstag, verstetigten sich. 1654 gelang zum letzten Mal ein Reichsabschied; als der Reichstag 1663 das nächste Mal zusammentrat, blieb er bestehen bis zum Ende des Reiches, er wurde „immerwährend“.17 Diese Verstetigung ging einher mit den „Aktenexplosionen“ des Schriftlichen.18 Das Reich konstituierte sich nicht allein politisch, sondern diskursiv, als „Reich der Schriftlichkeit“, wie es von Johannes Burkhardt bezeichnet wird.19 Es archivierte sich in Gerichtsurteilen, Protokollen und Visitationsberichten. Eine konkrete Ausprägung fand das politische Gebilde des Reichs in der Infrastruktur der Reichspost, in Flugblättern und Zeitungen – und in der deutschen Sprache. Neue Verwaltungen produzierten neue Schriftlichkeiten und neue Schriftlichkeiten verlangten nach einer veränderten Verwaltung.

Praktiken der Schriftlichkeit und der Archivierung hatten bereits im 17. Jahrhundert neue Formen und immer weitere Verbreitung gefunden. Gerade auch der Dreißigjährige Krieg schien, zumindest dort, wo es seine Verheerungen zuließen, ein Ereignis zu sein, das in seiner allgemeinen Bedeutung zu dokumentieren war.20 Michael Caspar Lundorp ließ 1621 bereits eine erste Aktensammlung zu den Hintergründen des Krieges drucken, die in der Folge wiederholt erweitert wurde bis zu einem 17. Band im Jahr 1719.21 Dennoch waren diese Bemühungen noch zumeist unsystematisch und wenig professionalisiert. Wie Sammlungen zustande kamen, wie sie aufbewahrt wurden und wie der Zugang zu ihnen geregelt wurde, blieb häufig dem Zufall überlassen. So berichtete auch Meiern von den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden, dass zwar in dieser Phase zum ersten Mal professionelle Protokollanten beauftragt worden seien, aber nur von einigen Gesandten, die zudem im Anschluss die Akten zumeist in ihren Privatbesitz übernommen hätten.22 Während also das 17. Jahrhundert begann, in zunehmendem Maße Dokumente zu speichern, sorgte sich das 18. Jahrhundert verstärkt um den Zugriff auf diese Daten.23 Diese Arbeit brachte Johann Gottfried von Meiern in seiner Widmung der Acta pacis Westphalicae an seinen neuen Dienstherrn, den König von Großbritannien und Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Georg II., unmittelbar in Zusammenhang mit der Bergung eines Bodenschatzes. Er lobte die Gründung der Universität Göttingen und das Vorhaben „die verborgenen Schätze der Weißheit […] aus der Finsterniß der Unwissenheit […] wie das herrlichste Metall, aus denen verborgenen Klüfften des nicht weit davon entlegenen Hartzes“ zu heben.24 Die historisch-archivarische Arbeit, wie Meiern sie sich vorstellte, ist eine quasi-montane. Diese frühe Form des archivarischen Bergbaus brachte nicht allein historische Erkenntnisse hervor, sondern sie barg Kostbarkeiten. Sie war gleichermaßen Wissenschaft wie Schatzsuche; und die Vergangenheit der Ort, den diese Praxis zu diesem Zweck zugänglich machen musste.

Eine ähnliche Metaphorik zieht sich durch das gesamte Vorwort. So war für Meiern der Westfälische Friede die „unbewegliche[…] Grund-Feste“ des Reiches.25 Diesem entgegengesetzt ist die Schilderung einer Gedenkmünze, auf der der Dreißigjährige Krieg durch das Versinken eines Ritters als Allegorie des Reiches im Schlamm dargestellt ist.26 Als Vorzeit sei die Zeit des Dreißigjährigen Krieges eine Zeit der Unklarheit und des Chaos gewesen. Alle Ordnung sei verwischt und instabil gewesen. Zu Meierns Zeit hingegen besaß das Reich, so unübersichtlich dieses als politisches und juristisches Konstrukt auch war, einen festen Grund, der nur freigelegt werden müsse, damit sich auf ihm ein Gebäude errichten lasse. Die Ordnung dieses Reiches ist in Meierns Vorrede parallelisiert mit seinem eigenen Editionsvorhaben. Im „Gebäude“ seiner Sammlung solle sich die „größte und wichtigste Friedenshandlung des Deutschen Reichs vorstellen“.27 Der Westfälische Frieden hatte eine Zeit beendet, in der der Existenz Mitteleuropas nicht nur die konfessionelle Einheit, sondern auch die politische Ordnung abhandengekommen war. Mit seiner Sammlung wollte Meiern den Akt der erneuten Grundlegung, diese ‚Friedenshandlung‘, nachvollziehen und diesem eine ebenso feste und verlässliche Form schaffen. Meiern hatte die Acta pacis Westphalicae gründlich geplant und sorgfältig ausgearbeitet,28 vom Motto über die allegorischen Kupferstiche der Einleitung diente alles der Aufwertung seiner Arbeit und selbstverständlich diente auch die Rhetorik des Vorworts der Selbststilisierung. Sein Befund über die im buchstäblichen Sinne fundamentale Bedeutung des Westfälischen Friedens für das Reich ist aber zutreffend. Das Reich gründete sich nicht auf eine mythische Vorgeschichte, sondern gerade in Fragen des Rechts hatte es eine konkrete und materiell vorliegende Vergangenheit, aus der sich seine Ordnung ableiten ließ und die zur Entscheidungsfindung herangezogen werden konnte.29 Meiern hoffte, mit seiner Edition eine einheitliche Grundlage für die Aushandlung von Rechtsstreitigkeiten zu schaffen. Denn obwohl der westfälische Friede theoretisch diese Grundlage bot, so bedauerte Meiern, dass „[e]ine jede Parthey sich mit den Worten des Gesetzes [schützet], und keinem Theil mangelt es dabey an Gründen und Ursachen, seine Meinung zu bestärcken und geltend zu machen.“30 Die Lösung, die sich für diesen Konflikt durch parteiische Inanspruchnahme bot, nahm bei ihm die Form historisch-kritischer Forschung an: „Der eigentliche Sinn und Meinung eines Gesätzes [könne] am sichersten erforscht werden, wann man von denen besondern Umständen, die selbiges veranlasset, auch also und nicht anderst wie es jetzo ist, zu verfassen, ursache gegeben haben, genaue Känntniß hat.“31 Es musste nicht nur geklärt werden, wie es gewesen ist, sondern wie es gemeint war, und dazu bedurfte es immer genauerer Quellen. Die Vergangenheit musste freigelegt und für die Gegenwart verfügbar gemacht werden.
Dieses Freilegen eines Materials ist in der Sprachwelt der Vorrede nicht nur ein sorgsames, archäologisches Freilegen, sondern auch eine enthusiastische Befreiung aus Gefangenschaft. Denn die Akten, Urkunden und Protokolle, auf die Meiern das Reich gestellt sehen wollte, waren eben nicht im Boden oder in der Vorzeit vergraben, sondern sie lagen lediglich an unzugänglichen Orten und in privaten, unzuverlässig geführten Sammlungen:

So viel die Urkunden, welche den Beweiß meiner Historischen Erzehlung ausmachen, an sich betrifft; so sind davon die allerwenigsten im Druck erschienen, sondern der mehreste Theil davon, ist bißhero in denen dunckeln Gewölbern und fest-gemauerten Thürnen [sic], derer Archiven, als Gefangene, unter Banden, Schlössern und Riegeln, eingekerckert und verschlossen gehalten worden[.]32

Die Dokumente waren dem Zugang entzogen und mit ihnen die Vergangenheit, für deren Darstellung sie einstehen sollen. An die Stelle der vielen verstreuten Privat-Vergangenheiten, deren Existenz und Nutzung dem Zufall und der Entropie überlassen waren, sollte die einheitliche, vollständige, den historischen Vorgängen gemäße Edition treten. Die Publikation überbrückte ihrem Anspruch nach die materiell-historische Distanz zu den Quellen, sie übernahm die organisations- und kapital-intensive Aufgabe, einen geteilten Zugang zur Vergangenheit zu bahnen. Die Vergangenheit sollte in ihrem Verhältnis zur Gegenwart hervortreten anstatt mythisch von ihr getrennt zu existieren, wie es der von Meiern zitierte Christian Gottfried Hoffmann beklagte, der von der Zeit des Dreißigjährigen Krieges schrieb: „[D]ie meisten reden und schreiben von diesem traurigen Periodo der deutschen Geschichte und von der beklagens-würdigen Zerstöhrung unsers Vaterlandes, nicht viel anderst, als von der Belager- und Einäscherung der Stadt Troja, welche man heut zu Tage eine Historie oder Fabel ansiehet, an welcher man keinen theil zu nehmen Ursache habe.“33

Die Protokolle und Akten, die Meiern sammelte und verbreitete, dienten also dem Zweck, der Vergangenheit eine materielle Existenz zu erschließen, die seiner Gegenwart und zukünftigen Gegenwarten immer wieder den Zugang zu dieser ermöglichen sollte. Betrachtet man diesen Gedanken einer mythischen Vorgeschichte, die einer handhabbaren, weil konkret dokumentierten Historie gegenübergestellt wurde, mit der das Reich im Schlamm versinkend darstellenden Gedenkmünze gemeinsam, so wird deutlich, dass Meiern der Vergangenheit einen festen Ort zuweisen wollte. Die Vergangenheit war nicht länger vergangen, sie war nicht nur Referenzpunkt historischer Erzählungen oder eine Formel zur Legitimation von Herrschaftsentscheidungen, sondern sie bildete konkret die Grundlage der Gegenwart. Es ließe sich von einem Prozess der Stratifizierung sprechen; die Gegenwart formierte sich auf Schichten des Vergangenen. Wie ein Landesherr in Fragen der Religionsgerichtsbarkeit mit seinen anderskonfessionellen Untertanen zu verfahren habe, sollte sich im rechtlichen Rahmen, den der Westfälische Frieden gesetzt hatte, beantworten lassen. Auch materiell verging diese Vergangenheit nicht mehr. Die Protokolle waren geschrieben und die Akten gesammelt worden. In diesem materiellen Vorliegen reichte die Vergangenheit in die Gegenwart hinein, weshalb sie freigelegt, geordnet und bewahrt werden musste. Sie konnte nicht länger in der Form des „Arcanum“ existieren.34 Vermittels ihrer Medien trat die Vergangenheit somit in ein ökologisches Verhältnis zur Gegenwart. In Form von juristischen und historischen Quellen stellte sie eine mediale Umwelt dar, auf die sich bezogen werden konnte und musste.35

Außerdem wurde die Vergangenheit nicht bloß durch ihr Verhältnis zur Gegenwart informiert, sie erhielt eine ihr eigene Zukunft. Je breiter der Zugang zur Vergangenheit durch den Umgang mit ihren Quellen und Dokumenten wurde, desto größer wurde die Chance, dass neue Quellen offengelegt werden. Die Vergangenheit selbst wurde jetzt expansiv und vermehrte ihre materielle Basis proportional zur Menge der Aufmerksamkeit, die ihr geschenkt wurde. Der Umgang mit der Vergangenheit musste also nicht allein um ihrer selbst willen gestaltet werden (auch wenn sich aus Meierns Überlegungen ein gewisses Ethos der Verantwortung für die Quellen herauslesen lässt), sondern der Zugang zur Vergangenheit war notwendig, um die Gegenwart und die Zukunft gestalten zu können. Sie war ein Instrumentarium der Herrschaft. Wie gut sich mit ihr arbeiten ließ, wurde im 18. Jahrhundert zum mitentscheidenden Kriterium für die Qualität jeder Dokumentensammlung.36 Nicht allein das Sammeln professionalisierte sich, sondern das Ordnen gewann an Bedeutung. Meiern konstruierte beispielsweise seine Edition nicht allein chronologisch, sondern auch nach Vorgängen und ließ eine Kategorie für all das erstellen, was nicht geordnet werden konnte, die „Miscellan-Materien“.37 Dazu kamen immer ausführlichere Inhaltsverzeichnisse, Register und Literaturhinweise, auch ältere Sammlungen wurden nachträglich verschlagwortet – alles mit dem Ziel der Handhabbarkeit, die wiederum die Zugänglichkeit der Vergangenheit erhöhen sollte. So fasste Meiern das ganze Vorhaben der Acta noch einmal zusammen:

Nachdem auch das Westphälische Friedens-Instrument ohne Zweifel das nöthigste Hand-Buch aller Staats-Leute, welche mit Deutschen Reichs- und Religions-Sachen zu thun haben, in so lange seyn und bleiben wird, als das Deutsche Reich in seiner jetzigen Verfassung bestehet: So vermuthe ich, es werde keinem mißfälliger Dienst geschehen, wann zu allerletzt, neben einem recht ausführlichen Real-Indice über dieses gesamte Werck, das Instrumentum Pacis nicht nur mit gehörigen Remissionibus auf die gegenwärtige Acta erscheinet, sondern auch zugleich eine Anweisung auf alle bekannten Schriften und Bücher geschieht, worinnen etwas zur Erleuchtung dienliches, zu finden ist, damit es statt einer Hand-Bibliothek dienen möge, und große Staats-Leute, welche doch eben nicht allemahl Zeit haben, die todten Orackeln zu rath zu ziehen, gleichsam in einem Augenblick sehen können, bey welchem derselben Sie sich sich diesfalls hauptsächlich zu erkundigen haben.38

Das eine Werk stand hier stellvertretend für alles, was es wert war, zu dieser Sache gewusst zu werden. Der Vorzug, den die Edition bot, war ein ökonomischer im Hinblick auf Zeit und Raum. Der Zugriff auf die relevanten Akten vollzog sich in einem Augenblick und das Wissen war auf kleinem Raum, sowohl im Hinblick auf die gedruckte Seite als auch die relativ geringe Menge der veröffentlichten Bände, verfügbar. Meiern selbst hatte für sein Rechtsgutachten den Akten noch hinterherschreiben und -reisen, sie in Form bringen und nach Relevanz sortieren müssen. In der publizierten Form, die er ihnen gab, kondensiert diese geleistete Arbeit. Mit einem Sprung in zeitgenössische Begrifflichkeiten bildeten die Acta eine Sammlung unveränderlich mobiler Elemente, wie Bruno Latour sie beschreibt.39 Die Quellen bekamen ihre distinkte Form, die nicht länger durch den Zufall und durch den Zugriff auf verschiedene Fassungen der Akten gefährdet war. Wenn nach Meierns Sammlung von den Urkunden zum Westfälischen Frieden die Rede ist, sind genau diese von ihm veröffentlichen gemeint, sie werden zur real existierenden Referenz. Der Westfälische Frieden ist nicht länger eine mythische Erzählung, er steht seitdem in den Regalen der Kanzleien. Die Akten wurden standardisiert, damit der Zugriff auf sie schnell, unkompliziert und immer wieder aufs Neue erfolgen konnte. Gleichzeitig erhöhten sich die Kosten für ähnliche Sammlungen. Wer im Anschluss an Meiern eine alternative Fassung der Dokumente des Westfälischen Friedens behaupten mochte, musste darlegen, dass Meierns Aufwand übertroffen oder zumindest der Zugriff noch einmal erheblich vereinfacht wurde.40 Aufgaben, die allem Anschein nach erst im 20. Jahrhundert überhaupt erst neuerlich angegangen wurden.

Im Hinblick auf die Vergangenheit schaffen Projekte wie die Acta zu dieser ein zweifaches Verhältnis. Zum einen gelang es ihnen, sie zu einer gegenwärtigen Vergangenheit zu machen.41 In der distinkten Form der Quellen blieb sie präsent, sowohl als Referenzpunkt darüber ‚wie es gewesen ist‘ als auch in ihrer Bedeutung für gegenwärtige Kontroversen und Konflikte. Gleichzeitig gab sie dem Vergangenen eine dem Anschein nach finale Form, sie historisierte es und verortete es in einer Zeit, die sich als vergangene Gegenwart vor der Gegenwart befand und von dieser immer different blieb. Schließlich, und damit möchte ich meine Betrachtung der Acta abschließen, entwarf Johann Gottfried von Meiern seine Arbeit explizit vor dem Horizont einer unabschließbaren Zukunft. So sehr die Sammlung auch auf Vollständigkeit und das möglichst restlose Erschließen der Quellen angelegt ist, ihr Abschluss konnte und sollte auch nur noch vorläufig erfolgen. Aus seiner eigenen Erfahrung wusste Meiern, dass mit jeder erschlossenen Quelle neue Funde auftauchen, die wiederum nach Sichtung und Einordnung in das bestehende Material verlangen. Die Vergangenheit wird so stets von der Zukunft supplementiert werden.42 Während also Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft distinkte Zeitschichten darstellen, wird jede durch das Verhältnis zu den anderen transformierbar. Alle diese Eigenschaften sind Ergebnisse der Mediatisierung der Vergangenheit. Auch wenn Editionsprojekte wie Meierns Acta noch keine systematische, einem wissenschaftlich fundierten Geschichtsverständnis folgende Archivpraxis begründeten,43 so äußerte sich in ihnen der Versuch, einen Zugriff auf Vergangenes zu erhalten und diesem eine handhabbare Form zu geben, in der voneinander geschiedene Zeitschichten in Relation treten konnten.

3 Papierne Umwelten und Beamtensubjekte

Die Quellensammlungen zu den Rechtsfragen des deutschen Reichs und seiner Staaten, die Meiern und andere, wie Johann Christian Lünig, Johann Jacob Moser oder Johann Stephan Pütter vorlegten, waren nicht allein, vielleicht nicht einmal in erster Linie von einem wissenschaftlichen Interesse motiviert. Zumindest äußerte sich in ihnen nicht allein ein geschichtswissenschaftliches Interesse, sondern sie wurden eingebunden in einen Komplex der Staatswissenschaften, der Rechts-, Geschichts- und Verwaltungswissenschaft und deren praktische Anwendung miteinander verband.44 Dieser Zusammenhang praktischer und theoretischer Wissenschaften prägte im 18. Jahrhundert den Umgang mit den erweiterten Praktiken der Schriftlichkeit. Das beginnende „papierne Zeitalter“ definierte sich vermittels der Schrift.45 Bereits Sammlungs- und Editionsprojekte wie Meierns Acta zeigen, dass sich eine Schriftexplosion vollzog, indem jedes Schriftstück nach weiteren Dokumenten, nach Kommentierung, Ergänzung, Einordnung verlangte. Aber auch die Verwaltungspraktiken der Schrift erzeugten weiteren Bedarf nach Regelung und Erläuterung, die selbstverständlich wiederum schriftlich erfolgten. Eine weitere Figur in diesem Netzwerk der Wissenschaften, Verwaltungen und Schriftlichkeiten war Friedrich Karl Moser, der älteste Sohn Johann Jacob Mosers. Nachdem sein Vater mit über 300 Büchern, die er bei seinem Tod 1781 verfasst hatte – darunter die maßgeblichen 50 Bände des „Teutschen Staatsrechts“ – das Reich und dessen Idee mitgeprägt und verbreitet und dabei die von ihm geschilderten Kanzleitechniken zum eigenen besten Nutzen eingesetzt hatte,46 führte Friedrich Karl Moser diese Arbeit vor allem auf dem Gebiet der Verwaltungs- und Kanzleiwissenschaften fort. Für diese verfasste er maßgebliche Schriften und dokumentierte sie in zahlreichen Materialsammlungen. Ich möchte im Folgenden an einer kleinen Schrift von Moser darlegen, wie die Kanzleitechniken des 18. Jahrhunderts ein mediales Regime bildeten, das die in ihm Agierenden auf einen planenden Umgang in der Zeit und die dazu nötige, sorgsame Buchführung verpflichtete. Beispielhaft zeigt sich dies in Mosers Auseinandersetzung mit der Kontrasignatur.

Wenn Goethe, der mit Moser bekannt war und ihn mehrfach in Dichtung und Wahrheit erwähnt,47 im Faust die Bedeutung der Signatur im Zeitalter der Schriftlichkeit prägnant auf den Punkt bringt, – „Des Kaisers Wort ist groß und sichert jede Gift,/ Doch zur Bekräftigung bedarf’s der edlen Schrift,/ Bedarf’s der Signatur“ (Zweiter Teil, IV. Akt) – so ist an dieser Stelle nur eine Seite der kaiserlichen Bürokratie beschrieben. Selbst die kaiserliche Autorität war auf das Medium der Schrift angewiesen. Sie musste ihrem Willen eine Garantie und einen die Zeit überdauernden Ausdruck geben. Aber die versichernde Unterschrift des Kaisers war keineswegs das alleinige Medium dieses Prozesses der Willensäußerung. Im Faust wird das zugehörige Protokoll durch den Erzkanzler vervollständigt: „Dem Pergament alsbald vertrau ich wohlgemut,/ Zum Glück dem Reich und uns, das wichtigste Statut;/ Reinschrift und Siegelung soll die Kanzlei beschäftigen,/ Mit heiliger Signatur wirst du’s, der Herr, bekräftigen.“ (Ebd.). Reinschrift und Siegel lagen in der Verantwortlichkeit der kaiserlichen Administration, damit dieser sich nur noch um die Unterschrift bemühen musste. Was an dieser Stelle nicht zur Sprache kommt: Damit der Kaiser versichert sein konnte, auch wirklich nur zu unterzeichnen, was sein Wille war, wurde das Papier von den verantwortlichen Beamten vor- bzw. gegengezeichnet, also kontrasigniert. Die fundamentale kaiserliche Autorität wurde also mitgezeichnet durch eine sachliche Kanzlei-Autorität.48

In seiner Abhandlung über diese Praxis verlegte Moser den Ursprung dieses Brauchs in eine nicht datierte Vorzeit.49 In dieser stellte die Kontrasignatur seiner Meinung nach das Mittel dar, die Befehlsgewalt eines nicht schriftkundigen Monarchen dennoch schriftlich, mit Siegel und Kanzlistenunterschrift zu beglaubigen und zu verbreiten.50 Für Mosers Zeit stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, warum an diesem Standard festgehalten wurde, wenn die Herrschenden seiner Zeit nachweislich sogar mehr als die eigenen Namen schreiben konnten. Es ging ihm also nicht um die Kontrasignatur als technisches Behelfsmittel, sondern als ein bürokratisches Instrument, dessen Funktion und Bedeutung in der ihm zeitgenössischen Verwaltung eine andere, aber keine geringere war. So ist das erste Argument für die Kontrasignatur wiederum ein ökonomisches, das nicht zuletzt mit der bereits geschilderten Explosion des Schriftlichen zusammenhängt. Nicht länger sollte die Signatur des Kanzleichefs die Empfänger königlicher Schriftstücke versichern, dass es sich bei diesen um authentische handelt. Vielmehr, Goethes Faust-Szene schildert dies, versicherte die Kontrasignatur dem Regenten, dass der Form nach und in der Sache bereits alles Nötige erledigt sei. Der Dienstherr sparte sich Zeit und die „Durchlesung“ des Vorgelegten.51 Die höfische Bürokratie zeigte sich hierin als arbeitsteilige. Gerade weil Herrschaft nicht ohne Arbeit im Schriftlichen auskam, musste diese Arbeit den Herrschenden abgenommen werden.52 Die Beamten überbrückten die Kluft zwischen der persönlichen Autorität des Souveräns und der schriftlich verfassten Sphäre der alltäglichen Staatsgeschäfte. Die Signatur des Beamten fungierte dabei nicht als Stellvertretung fürstlicher Autorität, sondern sie stand als Zeichen für die persönliche und professionelle Verantwortlichkeit der Signierenden. Herrschende mussten sich nicht blind auf ihren Beamtenapparat verlassen, wenn „die Gefahr der Verantwortung allzeit auf die fällt, welche contrasignirt haben.“53 Die Kontrasignatur sollte als ein Mittel der bürokratischen Dokumentation sein. Sie machte Vorgänge individuell zurechenbar und verpflichtete die zugehörigen Individuen. So niedrig der Rang eines Beamten und so gering sein Beitrag zu den Regierungsgeschäften auch sein mochte, mit seiner Person stand er für das von ihm Verfasste ein. Geschriebenes und Schreibende verhielten sich entsprechend nicht indifferent zueinander, sondern waren über das Namenszeichen miteinander verbunden. Darin liegt auch der Zeit-Index dieser Form der Signatur begründet. Die Verantwortung, die an dieser Stelle übernommen wurde, endete nicht mit der Unterschrift des Dienstherrn oder der Ausführung des niedergelegten Befehls. Das markierte Schriftstück bewahrte diese Verantwortlichkeit, solange es eben vorlag und auffindbar blieb. Die dienstliche Verantwortung der Beamtenschaft spannte einen Bogen in die Zukunft.54 Selbst nichtigste Angelegenheiten konnten so zu entscheidenden werden und es konnte immer passieren, dass ein Vorgang unter veränderten Vorzeichen erneut zur Vorlage kam. Die persönliche Bindung an das Archiv verpflichtete die Beamten zur planenden Vorsicht. Moser fasste diese Tatsache in ihrer vollen Dramatik zusammen:

Sie [höhere Staatsbediente; TR] müssen in gewisser Maasse die Verantwortung der ganzen Sache und Inhalts auf sich nehmen, und, wann über kurz oder lang die Sache anders angesehen wird, so ist diese Mit-Unterschrift Vorwand genug, einen der Ehre des Marterthums theilhaftig zu machen; daher es freylich in mißlichen Fällen auf eines jeden eigene Prüfung ankommt, keinen Schritt dieser Art zu thun, der ihm einmal fatal seyn könnte.55

Diese Drastik problematisiert auch die funktionale Differenz zwischen beamtischer Funktion und den Subjekten, die diese Rolle auszufüllen hatten. Als Beamte hatten sie zu unterschreiben, nur als Unterschrift eines Beamten hatte sie Bedeutung und als Beamte hatten sie kein Recht, die Unterschrift zu verweigern. Als lebende und leidende Personen, die auch für ihr eigenes Wohlergehen verantwortlich waren, mussten sie eine derartige Verantwortung – und auch Johann Jacob Moser, Karl Friedrichs Vater, warnt in diesem Sinne – eigentlich immer ablehnen.56 Denn die Strafe für die fatale, für die nicht einmal fälschlich gegebene, bloß zu einem schlechten Ausgang führende Unterschrift traf die ganze Person. Die sachliche Logik der Beamten-Rolle war in der absolutistischen Administration noch keineswegs eine Schutzfunktion für die sie ausfüllenden Personen, sie gefährdete sie eher und dramatisierte ihre Handlungen und Entscheidungen. Die Verwaltung stellte so selbst einen Apparat der Subjektivierung dar, in dem Dokumente den Berührungspunkt zwischen Verwaltungslogik, den Sphären der Herrschaft und handelnden Individuen bildeten.

Aber die Kontrasignatur trug nicht allein zur Verstetigung einer bürokratischen Verantwortlichkeit bei. Für Moser waren bürokratische Ordnungen und Vorgänge nicht bloß für den jeweilig operierenden Apparat von Bedeutung. Wiederum zeigt sich die Verbindung von Geschichts-, Staats- und Verwaltungswissenschaften, wenn Moser den Kontrasignierenden eine Verantwortung auferlegte, die Quellen für die Nachwelt zugänglich zu halten: „Noch weit allgemeiner aber ist der Nutzen der Contra-Signaturen überhaupt und deren richtigen Kenntniß in der Geschichts-Kunde, der Diplomatic und dem damit so genau verbundenen Staatsrecht.“57 Die dem Staatsrecht und der Geschichte so wertvollen Quellen wurden über ihre Kanzlei-Kennzeichnung auch im archivalischen Sinne signiert. Als Datum half die Unterschrift der Einordnung eines Vorgangs, sie sicherte den Status des Rechtsakts ab und half damit, über in der Zukunft mögliche Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Geschichtsschreibung, die Bewahrung von Quellen und die Gestaltung möglicher Zugänge zu diesen Quellen waren unter den Bedingungen moderner Schrifttechniken nicht länger die Aufgabe weniger Spezialisten. Wenn Johann Gottfried von Meiern seine Arbeit noch mit dem mühsamen und heroischen Befreien verschütteter und vergessener Materialien verglich, so verband sich mit den bürokratischen Ordnungen des 18. Jahrhunderts die Hoffnung auf Formen der Schriftlichkeit, die ihre Geschichtlichkeit selbst produzierten und dokumentierten. Mit dem Ende des 18. Jahrhunderts und einer Ausdifferenzierung der hier in den Blick genommenen Staatswissenschaften in verschiedene (hilfs-)wissenschaftliche Disziplinen und Praktiken, formierte sich die Geschichtswissenschaft analog zu dieser Entwicklung. Sie verstand sich nun umso mehr als „präzisierte Wissenschaft“, je exakter sie entlang der bereits für die Nachwelt hinterlegten Quellen operierte.58

4 Fazit

Ich habe mit dem Vorhergehenden beispielhaft gezeigt, wie sich in den Staatswissenschaften des 18. Jahrhunderts ein modernes Verständnis von Geschichtlichkeit etablierte, das Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auf neue Weise zueinander in Relation setzte. Ihre Perspektive auf die Vergangenheit betrachteten die Staatswissenschaften als Basis einer Gegenwart, die Vergangenes als Ressource für sich nutzen konnte. Gleichzeitig verpflichteten verwaltungstechnische Ordnungen Subjekte darauf, ihre Gegenwart als eine zukünftige Vergangenheit zu imaginieren und sich mit diesem Wissen planerisch zu verhalten. Sie entwickelten ein Bewusstsein davon, dass die Arbeit im Schriftlichen immer schon potenziell Geschichtsschreibung ist. Vergangenheit als Historizität war umgekehrt also ein Ergebnis von Medienoperationen. Urkunden, Akten und Gesetze bildeten ab der Frühen Neuzeit in zunehmendem Maße ein Netzwerk des Schriftlichen, das Vergangenheit gegenwärtig hielt und Zukunft planbar erscheinen ließ. Dieses Reich der Schriftlichkeit formierte sich als eine Art mediale Umwelt, als zu hebende und zu verteilende Ressource und es weitete Praktiken der Schriftlichkeit als eine Infrastruktur verwaltender Kontrolle aus. Folgt man diesem Befund, so lassen sich bereits hier Relationen zwischen Medien, menschlichen Akteuren und Umwelt feststellen, die für ein als Mediozän verstandenes Anthropozän charakteristisch werden sollten. Medien fungieren als Kreuzungspunkt von Natur und Kultur. Editionsprojekte wie Meierns Acta konzipierten die Vergangenheit als ein Sediment aus Urkunden, in dem die Edition bergbaulich tätig sein musste. Geschichte wurde in dieser Form nicht nur metaphorisch naturalisiert und ökologisiert, sie wurde in der material vorliegenden Sammlung eine reale Umgebung und der Horizont der Staatswissenschaften. Es dürfte ein weiteres Indiz für diese Überkreuzung geologischer und historischer Diskurse im Register des Schriftlichen sein, dass umgekehrt die geologischen Wissenschaften des 19. Jahrhunderts die Erdschichten zum Archiv und zu Akten der Erdgeschichte erklären sollten.59 Als materiell vorliegende wurde die Vergangenheit, auf die sich die Staatswissenschaften wie im folgenden Jahrhundert Geologie und Archäologie bezogen, ein Ansatzpunkt für extraktive Praktiken, deren Ausweitung der Anthropozän-Diskurs diagnostiziert.60

Vermittels der schriftlichen Ordnungen der Verwaltung wurde diese mediale Ordnung darüber hinaus, zu einer, auf die sich die mit ihr Betrauten und von ihr Angesprochenen einzulassen und in deren Ordnungskategorien sie sich einzufügen hatten. In papierenen Medien zu agieren, bedeutete den Zeithorizont dieser Medien zum Maßstab des Handelns zu machen. Schrifthandeln, wie es die Verwaltung produzierte, gewöhnte seine Subjekte daran, sich im Kontakt mit den alltäglichen Medien bereits in einem Raum des künftig Vergangen, in einer Ordnung der Geschichte zu bewegen. Gleichzeitig vergrößert bereits das Agieren im Medium der Schrift den zeitlichen wie räumlichen Maßstab, in dem sich menschliches Handeln in Form medial dokumentierter Spuren überliefert, sich in räumliche Ordnungen und Ordnungen der Überlieferung einschreibt und auslesbar wird.

Ich möchte meine Überlegungen mit einer letzten Bemerkung zur Gegenwart des Archivs beschließen. Die digitalen Sammlungen, die papierene Archive gegenwärtig erweitern, verdanken sich ähnlichen Vorstellungen einer immer nur vorläufigen, aber dennoch möglichst vollständigen Extraktion der Daten des Vergangenen und der Dokumentation des Gegenwärtigen.61 Insbesondere das 19. Jahrhundert hat die Geschichte systematisch als etwas ausgebaut, zu dem sich mittels medialer Ordnungen Zugang gewinnen lässt.62 Unter digitalen Bedingungen nähern sich historische Quellensammlungen und die fortlaufende Archivierung der Gegenwart (zum Beispiel in sozialen Medien) aneinander an. Speicher und Zugriff sind aneinandergekoppelt. Wolfgang Ernst spricht in diesem Kontext von „Zwischenarchiven“, den instantanen Akten der Datenspeicherung, die für ihn die „Zeiform der digitalen Kultur“ bestimmt und in denen Gegenwart und Vergangenheit zusammenzufallen scheinen, weil Vergangenes stets gegenwärtig und Gegenwart immer schon archiviert ist.63 Wie Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft miteinander in Verbindung gesetzt werden, ist folglich eine Frage der Medien und Logiken der Archivierung: Zeitverhältnisse werden thematisierbar und verhandelbar durch mediale Ordnungen. Medien in dieser Weise als Intermediäre zeitlicher Ordnung zu betrachten, stellt eine Möglichkeit dar, den Diskurs des Anthropozän durch das Konzept eines Mediozän zu erweitern. Die Wandlungen des Zeitverständnisses, die ein Denken des Anthropozän ebenso ermöglichen wie sie von dessen Entwicklungen abhängen, sind so als Formen medialen Wandels zu betrachten.

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Fußnoten

1 Vgl. z.B. Haraway 2016, Neyrat 2019. 2 Beispielhaft in den Studien Anna Tsings: vgl. Tsing 2004, 2011. 3 Zur Rolle von Medien in der Akteur-Netzwerk-Theorie und zum Verhältnis von Medienwissenschaft und ANT vgl. Schüttpelz 2013. 4 Ikonisch und von nicht zu überschätzender Bedeutung im Falle der Fotografien der ‚blue marble‘. Vgl. Engell/Siegert 2018, S. 5. 5 Engell/Siegert 2018. Auch: Engell 2018. 6 Toepfer 2018, S. 78. 7 Ebd., S. 82. 8 Zur sich zwangsläufig stellenden, weiterführenden Frage nach der Medialität ‚natürlicher‘ Prozesse selbst vgl. Peters 2015. Toepfer verweist auf die Anthropologie Arnold Gehlens als eine frühe Fassung dieses Gedankens; es ließe sich aber auch an Ernst Cassirers Philosophie der symbolischen Formen denken, die von diesem als „die eigentümlichen Medien“ betrachtet werden, „die der Mensch sich erschafft, um sich kraft ihrer von der Welt zu trennen und sich in eben dieser Trennung umso fester mit ihr zu verbinden.“ Cassirer 1971, S. 25. 9 Engell/Siegert 2018, S. 9. Ein solcher Blick folgt den medienarchäologischen Projekten von beispielsweise Jussi Parrika und Siegfried Zielinski darin, das Anthropozän nicht als historische Epoche zu begreifen, sondern als einen Wandel dessen, wie zeitliche Ordnungen und Periodisierungen selbst sich unter dem Einfluss von Medienpraktiken wandeln, bzw. wie Medien je eigene Zeitordnungen etablieren, die der Betrachtung und Erklärung bedürfen. Vgl. Parrika 2015, Zielinski 2006. 10 Für verschiedene Beispiele vgl. Holm 2012, S. 19–21. 11 Moser 1753, Vorwort, S. 2. 12 Vgl. Toepfer 2018, S. 76. 13 Meiern 1725. [Alle Hervorhebungen entsprechen den jeweiligen Vorlagen; TR] 14 So schildert es Meiern selbst, vgl. Meiern 1734, Vorrede, S. 7f. Dazu auch: Pütter 1776. Die biografischen Angaben zu Meiern folgen Behnen 1990. 15 Pütter 1776, S. 435. 16 Vgl. zum gegenwärtigen Stand des Projekts die zugehörige Website des Zentrums für Historische Friedensforschung der Universität Bonn: https://www.zhf.uni-bonn.de/projekte/laufende-projekte/editionsprojekt-apw-iii-a-1-2-protokolle.-die-beratungen-der-kurfuerstlichen-ku-rie-2-1648 [zuletzt aufgerufen: 07.08.2021]. 17 Vgl. hierzu und zum Folgenden: Burkhardt 2006, S. 75–98. 18 Vismann 2000, S. 213. 19 Burkhardt 2006, S. 442–460. 20 Vgl. zu den neuen medialen Formen dieser Dokumentation Landwehr 2019. 21 Vgl. Pütter 1776, S. 182. 22 Carl Wilhelm Gärtner, der vor Meiern bereits eine Sammlung mit Akten zum Westfälischen Frieden herausgegeben hatte, hatte diese maßgeblich aus einem einzelnen Privatarchiv, dem des Gesandten Johann Crane, ediert. Vgl. Pütter 1776, S. 432. 23 Zur Vorrangigkeit der Speicherfunktion von Akten und Protokollen in der Frühen Neuzeit vgl. Schlögl 2014, S. 168ff. 24 Meiern 1734, S. 4. 25 Ebd., Vorrede, S. 1. 26 Meiern 1734, S. 2. 27 Ebd., S. 10. 28 Oschmann 1998. 29 Vgl. Burkhardt 2006, S. 45–54. 30 Meiern 1734, Vorrede, S. 5f. 31 Meiern 1734, S. 6. 32 Ebd., S. 28. 33 Christian Gottfried Hoffmann, Gründliche Vorstellung derer im Heiligen Römischen Reiche deutscher Nationen obschwebenden Religionsbeschwerden, zitiert nach: Meiern 1734, S. 3. 34 Ebd., S. 48. 35 Dass Akten und Protokolle für die Gerichtsbarkeit des Reichs im 18. Jahrhundert eine wertvolle Ressource darstellen, lässt sich auch an den Auseinandersetzungen ablesen, die die Juristen der Zeit bisweilen um sie führten. Vgl. Denzler 2016, S. 11–18. 36 Vgl. dazu wiederum Pütters Meta-Sammlung zur Literatur des Staatsrechts, die als Handbuch gerade auch die Handbuchtauglichkeit der vorhandenen Literatur bewertet. 37 Meiern 1734, Vorrede, S. 14. 38 Meiern 1734, S. 48f. 39 Latour 2006. 40 Zu diesem ökonomisch-epistemologischen Argument vgl. Latour 2006, S. 275f. 41 Zu dieser Form der Verschachtelung verschiedener Zeitebenen in der Moderne vgl. Luhmann 1990. 42 Meiern 1734, S. 48. 43 Vgl. Zur Etablierung des Archivs durch seine Trennung von der Verwaltung im 19. Jahrhundert in Preußen vgl. Vismann 2000, S. 242–252. Allgemein zum Zusammenhang von Geschichte und Archiv im 19. Jahrhundert: Steglich 2020. 44 Vgl. zur Mediengeschichte dieses Verbunds Nanz 2010. 45 Vgl. zur Frage der Bestimmung einer „Epoche des Papiers“ Müller 2012. 46 Aretin 1997. Zum Gebrauch des Zettelkastens als Hilfsmittel für Mosers sagenhafte Produktivität vgl. Vismann 2000, S. 221f. 47 Goethe 2007 [1833], z.B. S. 88f., 303. 48 Zum Fortbestehen der Kontrasignatur vgl. Steinhauer 2016. 49 Moser 1755, S. 4. 50 Zu den Ursprüngen der Unterschrift als beglaubigendes Zeichen im Zusammenspiel von König und Kanzlei vgl. Fraenkel 1992. Am Beispiel merowingischer Urkunden macht Fraenkel klar, dass in diesen mittelalterlichen Dokumenten von einer Unterschrift im Sinne eines eigenhändig verfassten Namenszuges des Königs noch keine Rede sein konnte. Der Namenszug wurde zumeist von Schreibern verfasst, als individualisierendes Zeichen des Königs kam ergänzend ein eher einem Siegel ähnelndes Monogramm hinzu. Vgl. Fraenkel 1992, S. 71–76. 51 Moser 1755, S. 9. 52 Zur regierungstechnischen Funktionalisierung des Hofes vgl. Schlögl 2014, S. 247–282. 53 Moser 1755, S. 9. 54 Die Fähigkeit zur Übernahme solcher Verantwortlichkeiten ist für Moser so auch das wiederholt geäußerte Qualitätsmerkmal einer fähigen Beamtenschaft. Vgl. Moser 1759, S. 25; vgl. auch Stolleis 1990. 55 Moser 1755, S. 18. 56 „Es ist aber dises [das Unterzeichnen „ad Mandatum des Herrns“; TR] allemahl eine vor den Herrn und Bedienten gefährliche Art.“ Ebd., S. 139. 57 Ebd., S. 13. 58 Vgl. Gierl 2012. 59 Toepfer 2018, S. 76. 60 Zum extraktiven Charakter der (natur-)historischen Wissenschaften vgl. McNeill 2000, S. 52: „As a result of eighteenth-century archeological and antiquarian activities, the earth acquired a new perceptual depth, facilitating the conceptualization of the natural as immanent history, and of the earth’s materials as resources that could be extracted just like archeological artifacts.” Zur kritischen Einschätzung von Praktiken der Extraktion im Anthropozän am Berührungspunkt von Geologie und Kolonialismus vgl. auch Yusoff 2018. 61 Vgl. dazu Peters 2015, S. 315–376. 62 Steglich 2020, S. 150–153. 63 Ernst 2018, S. 107.