Albrecht Dröse: Invektive Affordanzen der Kommunikationsform Flugschrift

Abstract: This paper deals with the so-called ‘Flugschrift’ (i. e. pamphlet) as a specific medial arrangement resp. form of communication in early modern age, which not only allowed a wide and rapid spread of popular texts, but also provided increased opportunities for follow-on communica-tions and interactive debate. Interactivity is an essential dimension of invective communication. It is argued that the ‘Flugschriften’ afforded the escalative dynamics of invective, which shaped the early modern public sphere. These dynamics entailed furthermore distinctive connections and transforma-tions of visual and rhetorical genres and practices in pamphlet literature. These correlations will be demonstrated by the examples of the Reuchlin-Pfefferkorn debate and Luthers invectives against the papal bull ‘Exsurge Domine’.

Keywords: Invektivität, Flugschrift, Affordanz, Mediengeschichte, Kommunikationsform, Interaktivi-tät – invectivity, pamphlet, affordance, forms of communication, history of communication, inter activity

1 Terminologische Überlegungen: Flugschrift als Medienformat

Flugschriften werden für gewöhnlich über zeitbezogene und technische Merkmale definiert, d. h. als ungebundene, nicht-periodische und anlassbezogene Druckpublizistik im Quart- oder Oktavformat, die sich unter den medialen Bedingungen der Frühen Neuzeit herausbildete.1 Abgegrenzt wird die Flugschrift damit von der Zeitung und dem Buch sowie vom Flugblatt, dem ebenfalls anlassbezogenen illustrierten Einblattdruck (in der Frühen Neuzeit in der Regel im Folioformat). Flugschriften weisen zwar gelegentlich auch einen Bildanteil auf, sind aber vorwiegend textbasiert. Beide Komposita, Flugschrift und Flugblatt, sind Lehnübersetzungen des frz. feuille volante, des ‚fliegenden Blatts‘, die sich erst im späten 18. Jh. nachweisen lassen.2

Bei den Flugschriften handelt es sich nicht um eine literarische Gattung, sondern um eine Publikationsform bzw. allgemeiner um eine Mediengattung, die unterschiedliche literarische Gattungen und Textsorten aufnehmen und verknüpfen kann.3 Allerdings verbinden sich mit dem Kompositum ‚Flugschrift‘ nicht nur Vorstellungen einer erweiterten kommunikativen Reichweite, sondern auch funktionale Zuschreibungen gesteigerter Persuasion, d. h. von ‚Agitation‘ und ‚Propaganda‘, sowie eines vielfach polemischen oder invektiven Gehalts, die dazu beigetragen haben, dass der Begriff darüber hinaus als Gattungsterminus Verwendung gefunden hat.4 Dabei wird der Begriff ‚Flugschrift‘ auch für die Beschreibung historischer Medienkonstellationen herangezogen, in denen die Voraussetzungen des Buchdrucks gar nicht gegeben sind, bspw. für die späte römische Republik oder den Investiturstreit.5 Das gilt keineswegs nur für die ältere Forschung: So bezeichnet etwa Ott in seiner 2014 erschienen Dissertation Ciceros Philippica dezidiert als ‚Flugschrift‘, wobei er Flugschriften als „Funktionsschriften“ mit einem „kommunikativ antagonistischen Darstellungsmodus“ definiert.6 Der Einwand einer Überdehnung des Begriffs liegt hier nahe, zumal die umfassende Verbreitung und Publizität, die der Terminus ‚Flugschrift‘ suggeriert, für die Philippica eher unterstellt als nachgewiesen wird.7

Auf der anderen Seite stehen Versuche, den notorisch unpräzisen Begriff der ‚Flugschriften‘ terminologisch einzuklammern. Im Blick auf die historische und fachwissenschaftliche Bezeichnungsvielfalt (Newe Zeitung, Famosschrift, Relation usw.) lässt sich in der Tat eine „babylonische Sprachverwirrung“ konstatieren.8 Bellingradt hat hier als „Injunktion“ die zusammenfassende Bezeichnung ‚Flugpublizistik‘ vorgeschlagen, wobei das „Präfix ‚Flug- […] auf ambulante Distribution, Verbreitungsschnelligkeit, Popularität und Akzidenz hindeutet, sowie das Kriterium des Druckes, welches alle handschriftlich auf Papier gebrachten Erzeugnisse ausschließt.“9 Der Begriff der ‚Flugpublizistik‘ scheint mir in der Tat gut geeignet, ein vielgestaltiges ‚Quellenkonvolut‘ zusammenzufassen; sein Potenzial entfaltet er aber erst dann, wenn er nicht homogenisierend verwendet wird, sondern vielmehr den Blick für die Differenzen schärfen und den frühen Buchdruck insgesamt als eine Phase begreifen hilft, die mit unterschiedlichen Verknüpfungen von Bild und Text und mit großen, mittleren und kleineren Formaten experimentierte, was in der groben Disjunktion von Flugblatt und Flugschrift zuweilen untergeht.10 Die Frage nach den jeweiligen Zusammenhängen von Format und kommunikativer Funktion ist damit jedoch nicht obsolet geworden, sondern stellt sich im Gegenteil in aller Dringlichkeit neu. Und in diesem Zusammenhang kann durchaus plausibel gemacht werden, dass sich mit dem landläufig als ‚Flugschrift‘ gekennzeichneten Format auch bestimmte Funktionen „operativer Kommunikation“ verbinden, die unter Umständen auch einen uneigentlichen Gebrauch des Begriffs heuristisch rechtfertigen könnten.11 Mir geht es im Folgenden um den Funktionsaspekt des Invektiven, womit in Anlehnung an Überlegungen des SFB 1285 all jene Aspekte von Kommunikation fokussiert werden sollen, „die dazu geeignet sind, herabzusetzen, zu verletzen oder auszugrenzen“.12 Dass es sich hierbei um eine zentrale Funktion von Flugschriften handelt, ist in der Forschung wiederholt wahrgenommen worden.13 Rosseaux hat das in seiner Studie zur Kipper-und-Wipper-Publizistik mit dem (rheinländisch zu artikulierenden) Bonmot von den „Fluchschriften“ ausgedrückt:

denn die Lautverschiebung von ‚Flug‘ zu ,Fluch‘ charakterisiert bereits den Inhalt eines wichtigen Typus jener Texte, nämlich diejenigen, in denen es darum geht, einen politischen, theologischen oder sonst wie gearteten Widerpart zu verspotten, zu beschimpfen oder zu schmähen.14

In der Folge werde ich versuchen, die Affinität dieses ‚Formats‘ zur kommunikativen Modalität des Invektiven näher zu bestimmen. Dabei konzentriere ich mich auf das frühe 16. Jahrhundert, d. h. auf den Zeitraum der Herausbildung dieser Mediengattung.15

2 Flugschrift – Büchlein: Affordanzen eines Formats

Entgegen geläufiger Vorannahmen lässt sich den frühneuzeitlichen Quellen durchaus ein signifikanter Begriff für das Format entnehmen, der Aufschluss über seine Funktionen geben könnte: Die heute sogenannten ‚Flugschriften‘ (ungebunden, mehrblättrig, okkasionell, Quart- oder Oktavformat) werden von ihren Verfassern mit einer gewissen Regelmäßigkeit als libelli bzw. „Büchlein“ bezeichnet.16 Luther etwa tut dies in expliziter Abgrenzung zu den altgläubigen Autoren, die dicke Bücher schreiben, den Predigermönchen, die „grosse Bücher voll schmiereten mit ertichten und erstuncken Lügen“.17 Was die Flugschriften historisch auszeichnet, zeigt sich damit erst im Vergleich zum etablierten Buchformat in Folio: Es sind kleine Bücher. Als Zweck einer solchen Verkleinerung fallen ökonomische Aspekte ins Auge: Der Aufwand, die ungebundenen Büchlein herzustellen, ist wesentlich geringer, weshalb sie relativ rasch und damit eben auch anlassbezogen produziert werden können, und daher etwa die Funktion von ‚Newen Zeitungen‘, also Nachrichten, übernehmen konnten. Im Vergleich zum Buch sind die Büchlein billiger im Verkauf und erreichen damit ein größeres Lesepublikum, sofern es denn für die Inhalte interessiert werden kann. Dabei ist das gedruckte Büchlein jedoch nicht nur als eine verkleinerte und kostengünstigere Variante des Buches zu betrachten, sondern als ein Arrangement, dass bestimmte Potenziale des Mediums „Buchdruck“ ausreizen soll: Die Büchlein versuchen die Kommunikationsform des Buchs auf bestimmte Leistungen hin zu optimieren und nehmen dafür unter Umständen Einbußen an anderer Stelle in Kauf.18 Es geht nun nicht mehr primär um die Funktionen der Speicherung, Vervielfältigung und Standardisierung von Texten (wohl der ursprüngliche Zweck der „Schönschreibmaschine“ Gutenbergs), sondern um eine Steigerung des Wirkungsgrades.19 Die Büchlein arbeiten an der Verringerung der Distanzfaktoren schriftgestützter Kommunikation: Sozioökonomisch durch Erschließung neuer Käuferschichten bei verbilligter Produktion, soziokulturell durch die Hinwendung zur Volkssprache anstelle des gelehrten Lateins; räumlich durch ambulanten Verkauf durch sog. Buchführer (die kaum die dicken Folianten hätten schleppen können), vor allem aber auch zeitlich, durch eine beschleunigte Produktion.20 Ihr flexibles Design verdankt sich einem Medienkalkül, dass die Möglichkeiten des neuen Mediums explorierte. Die Büchlein sind dazu gemacht, bestehende Mediengrenzen zu überschreiten. Mediengeschichtliche Transformationen verlaufen schließlich nicht linear, neue Medien brauchen sozusagen eine gewisse Inkubationszeit, bevor ihre Nutzungsmöglichkeiten wahrgenommen und erschlossen werden können. Vor dem Hintergrund einer gewissen Stagnation des Buchmarkts um 1500 bei dem sich gleichzeitig verschärfenden Wettbewerb immer neuer Druckwerkstätten erwiesen sich Kleindrucke als Alternative, um neue Käuferschichten zu erschließen.21 Zugleich ergab sich damit die Möglichkeit, gezielt nachgefragte und aktuelle Themen bedienen, ja diese Nachfrage und Aktualität allererst zu erzeugen.

Meine These ist, dass mit diesem Format des Büchleins bzw. mit den ‚Flugschriften‘ auch spezifisch invektive Affordanzen, d. h. Nutzungspotenziale und Handlungsoptionen verbunden sind.22 Bestimmte Medien und Mediengattungen legen, ohne diese zu determinieren, bestimmte Nutzungspraktiken nahe, während sie andere Nutzungsmöglichkeiten einschränken. So sind Flugschriften bspw. als Nachrichtenmedien brauchbar, jedoch nicht als Wissenskompendien. Invektive Affordanz bedeutet nun nicht, dass die Büchlein unter anderem bspw. auch satirische Inhalte aufnehmen konnten, der Begriff der Affordanz impliziert vielmehr eine enge Korrelation von Mediennutzung und Medientechnik: „Mit Hilfe des (…) Affordanzkonzeptes lässt sich das wechselseitige Bedingungs- und Ermöglichungsverhältnis von technischen Gegebenheiten und sich einspielenden Nutzungspraktiken aufzeigen und analysieren.“23 Formen und Möglichkeiten der Nutzung sind nicht von vornherein gegeben, sondern werden sukzessiv erschlossen. Der Verlauf dieser mediengeschichtlichen Lernprozesse wird nicht zuletzt durch soziale und kulturelle Faktoren bestimmt: Dabei fungiert, so kann hier als vorläufige These formuliert werden, invektive Kommunikation als Katalysator, insofern sie auf die Herstellung, Ausweitung und Dynamisierung von Öffentlichkeit zielt.24 Zugleich prägen neue Medientechnologien neue Praktiken des Invektiven aus und erweitern deren Formenspektrum. Einen Anhaltspunkt bieten in diesem Zusammenhang die historischen Funktionsbezeichnungen von Flugschriften als ,schmachbüchlein‘, ,libelli famosi‘ oder ,lesterschrift‘, bei denen es sich eigentlich um juristische Kategorien handelt; sie markieren, vergleichbar dem aktuellen Begriff „Schmähkritik“, justiziable Formen der Ehrverletzung, die im Verlauf des 16. Jh. zunehmend ins Visier rechtlicher Regelungen und administrativer Maßnahmen gerieten.25 Signifikant ist, dass die ersten Konjunkturen von Flugschriften im Kontext gesellschaftlicher und religiöser Konflikte zu verzeichnen sind.26 Ich möchte diesen Zusammenhang exemplarisch an zwei dieser Konjunkturen erörtern, zum einen dem Reuchlin-Pfefferkorn-Konflikt, zum anderen an der medialen Auseinandersetzung im Kontext der Bannandrohungsbulle Exsurge Domine.

3 Vom Format zur Kommunikationsform

Der historische Ereigniskomplex des Reuchlin-Pfefferkorn-Konflikts ist mittlerweile gut dokumentiert und aufgearbeitet, weshalb ich mich auf einige wenige Grundzüge beschränken und auf den kommunikativen Zusammenhang konzentrieren kann:27 Der jüdische Konvertit Johannes Pfefferkorn publizierte in Köln in Zusammenarbeit mit den dortigen Dominikanern zwischen 1507 und 1509 vier antijüdische Invektiven (jeweils auf Deutsch und Latein), die durchweg und ausdrücklich als ‚Büchlein‘ (bzw. in den lateinischen Versionen als ,libellus‘) gekennzeichnet sind: 1507 den Judenspiegel (Dit boichelgyn ist durch Johannes); die Judenbeichte von 1508 (Ich heyß eyn buchlijn der iuden beicht); 1509 das sog. Osterbüchlein (In diesem buchlein vindet Jer ain entlichenn fürtrag wie die blinden Juden yr Ostern halten) und im selben Jahr den Juden veindt (Ich bin ein Buchlinn, der Juden veindt ist mein namen).

Richtet sich der Judenspiegel zumindest zum Teil noch an die Juden, gewissermaßen als Medialisierung der mendikantischen Judenpredigten,28 so wenden sich die anderen Schriften in der Hauptsache an ein christliches Lesepublikum, das über die Juden informiert werden soll.29 Die Büchlein schließen damit in gewisser Hinsicht an das traditionelle Informationssystem einer „öffentlichen Bekanntmachung“ an, das sie jedoch invektiv funktionalisieren.30 Der antijüdische Bezug ist schon in den Titelgebungen bzw. Selbstbezeichnungen der Büchlein (Juden veindt, Juden beicht usw.) manifest. Auffällig ist die (bezogen auf die Mediensituation um 1500) rasche Abfolge der Schriften. Das Format ‚Büchlein‘ bzw. Flugschrift eröffnete also die medienstrategische Option für eine Kampagne, d. h. es geht nicht darum, eine Nachfrage zu bedienen, sondern ein Thema medial zu forcieren, es als relevant zu setzen und die Öffentlichkeit zu mobilisieren. Offenbar war die Resonanz derart groß, dass es auch Druckern im oberdeutschen Raum lukrativ erschien, die Pfefferkorn’schen Schriften nachzudrucken.31 Zugleich verschärfte sich die invektive Tendenz im Verlauf der Kampagne vom herabsetzenden ‚Öffentlich-Machen‘ angeblicher jüdischer Praktiken im Judenspiegel über die ironische Verspottung in der Judenbeichte bis hin zur expliziten Feindsetzung im Juden veindt.32 Orchestriert und abgestimmt wurde diese Kampagne mit den Kölner Dominikanern, die Pfefferkorn nicht nur bei den Übersetzungen ins Lateinische halfen, sondern die Texte sicherlich auch redigierten. Dennoch ist die persona Pfefferkorns für die Kampagne unverzichtbar: Die an ein volkssprachiges, laikales Publikum gerichteten Flugschriften präsentieren mit dem konvertierten Laien Pfefferkorn einen Kronzeugen, der nicht nur die Verkehrtheit seines alten Glaubens, sondern auch die Hindernisse seiner Konversion aus eigener Erfahrung bezeugen kann. Das zentrale Hindernis ist die eigenständige jüdische Schrifttradition, die Pfefferkorn (mit Ausnahme des Tanach, des Alten Testaments) als Ansammlung gotteslästerlicher Schmähschriften darstellte, weshalb sie konfisziert und in letzter Konsequenz vernichtet werden müssten.33 Obwohl es Pfefferkorn, unterstützt sowohl von den Dominikanern als auch von den Franziskanern, gelungen war, mit dieser Argumentation bei Kaiser Maximilian I. 1509 ein Mandat für die Beschlagnahme zu erlangen, stieß er bei der Umsetzung zunehmend auf Widerstand.34 Der Kaiser stoppte das Verfahren schließlich und ordnete eine Prüfung unter Aufsicht des Mainzer Erzbischofs an, in dessen Verlauf mehrere Gutachten eingeholt wurden, unter anderem von dem Juristen und Hebraisten Johannes Reuchlin. Reuchlin lehnte in seinem Gutachten eine Vernichtung der jüdischen Schriften ab, wobei er strikt vom römischen Recht aus argumentierte: Christen und Juden seien als Bürger gleichgestellt, weder dürfe das Eigentum der Juden willkürlich vernichtet werden noch dürften sie an der Ausübung ihrer Religion gehindert werden.35 Pfefferkorn konnte in seiner Eigenschaft als kaiserlicher Mandatsträger Einsicht in das Gutachten nehmen, wobei er nicht nur seine Kampagne unterlaufen, sondern sich auch persönlich beleidigt sah, hatte Reuchlin ihn doch darin als „einfältigen Esel“ verspottet.36 Pfefferkorn, der Reuchlin für das Scheitern seines Vorhabens persönlich verantwortlich machte, fand mit der Flugschrift eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen: Er verteidigte sein Unternehmen zunächst in einer an Kaiser Maximilian gerichteten Schrift In lob und eer (1510) und griff darauf Reuchlin in seinem Handt spiegel (April 1511) persönlich an, indem er die Hebräisch-Kenntnisse des Gelehrten öffentlich anzweifelte und sich bei dieser Gelegenheit für den Eselsspott revanchierte: „Er [Reuchlin] sol auch jm lesen oder schreiben der hebrayschen schrifftenn behende sein, gleich wie eyn Esel, den man ylendig die stegen oder trappen ufftreiben will“.37 Bezeichnend ist, dass auch der Gelehrte Reuchlin darauf offenbar nicht anders als mit einer Invektive reagieren konnte: In seinem Augenspiegel (Herbst 1511) veröffentlichte er nicht nur sein Gutachten und betonte seine Rechtgläubigkeit, sondern stellte seinerseits Pfefferkorns Kompetenz infrage. Anstelle einer gelehrten Diskussion, die über Briefe, Gutachten und Disputationen geführt wurde, entwickelte sich also, wie zuletzt De Boer in seiner monumentalen Studie gezeigt hat, eine öffentliche ‚Schlammschlacht‘: Dieser ‚Streit‘ vollzieht sich nicht nur zwischen den beiden ungleichen Kontrahenten, sondern in einer triangulären Konstellation, unter Einbezug von „Zuschauern“, d. h. eines Publikums, das sich in die Auseinandersetzung einschalten kann.38 Anders als Bücher ermöglichen die ‚Büchlein‘ ein kurzfristiges, wechselseitiges und aufeinander bezogenes Medienhandeln.39 Diese Affordanz zur medialen Interaktivität scheint mir überhaupt das entscheidende Kriterium für die Genese von Flugschriften i. e. S. zu sein. Im Reuchlin-Pfefferkorn-Konflikt zeigte sich, dass es sich bei den ‚Büchlein‘ bzw. Flugschriften nicht nur einfach um eine Publikationsform (im Sinne von ‚etwas öffentlich machen‘), sondern um eine Kommunikationsform handelt, d. h. eine spezifische medienvermittelte kommunikative Konstellation, deren besondere historische Leistung darin besteht, dass mediale Akteure zeit- und raumversetzt in turns aufeinander Bezug nehmen können:40 Denn die Büchlein sind zum einen eine Form der Massenkommunikation, sie erweitern den kommunikativen Raum, indem sie deren ökonomische und kulturelle Barrieren umgehen oder abbauen: Nach Pfefferkorn sollten auch illiterate Rezipienten über das ‚Hörenlesen‘, also das Vorlesen an der Auseinandersetzung teilhaben können.41 Zum andern konstituiert sich in der Verbreitung und beschleunigten Herstellung der Büchlein ein zeitlicher und räumlicher Rahmen für Anschlusskommunikation bzw. für eine mediale Interaktion, die für das Publikum beobachtbar wird.42 Man setzt mit Flugschriften Themen, reagiert aufeinander und konstituiert auf diese Weise eine öffentliche Sphäre, die die Rahmungen der etablierten institutionellen Teilöffentlichkeiten überschreitet. Dieser Kommunikationsprozess wird für gewöhnlich als öffentliche Debatte bezeichnet, was in die Irre führt, wenn man damit eine geregelte Form argumentativer Auseinandersetzung in pro und contra (als Vollzugsform eines gesellschaftlichen ‚Diskurses‘) verbindet:43 Die medial geführte ‚Debatte‘ entgleist regelmäßig, ja notwendigerweise, sie ist vielleicht sinnvoller als Modus einer invektiven Produktion von Öffentlichkeit zu beschreiben, die durch Verfahren der Herabsetzung, Feindsetzung und Exklusion bestimmt ist. Der Konflikt zwischen Reuchlin und Pfefferkorn ist zwar nicht der erste, der publizistisch ausgetragen wird, gewinnt aber besondere Dynamik und Resonanz aufgrund der antijüdischen Thematik, die das problematische Verhältnis zwischen Christen und Juden ins Zentrum rückte.44 Die Debatte zwischen Reuchlin und Pfefferkorn ist zwar einerseits eine ‚persönliche‘ Angelegenheit, es geht beiden Protagonisten um ihren Ruf und ihre Ehre, andererseits ist sie von vornherein durch die antijüdische Frontstellung konstituiert. Pfefferkorn sieht sich in ihrem Verlauf genötigt, immer aufs Neue zu beweisen, dass die „iuden mitt jren Talmudischen schrifften /pillich gots lesterer /ketzer / vnd aberglauber des newen /alten /vnd Naturlichen gesetze geacht vnnd gezelet werden moegen“, wofür er die einschlägigen Topoi von der Christenfeindschaft und dem Wucher der Juden entfaltet.45 Während Pfefferkorn in diesem Zusammenhang Reuchlin zunächst als ahnungslosen und unwissenden ‚Judenbegünstiger‘ bloßzustellen versucht, empört sich Reuchlin über den „hinderrücklingen, unwarhafftigen ußgegossen handel ains getaufften iuden“.46 Beide halten damit gleichermaßen antijüdische und teils antisemitische Invektivität präsent, denn auch Reuchlin bedient das Ressentiment gegen den „taufft iud“ Pfefferkorn, dem er zudem materielle Interessen an dieser Auseinandersetzung unterstellt, sei Pfefferkorn doch „von seiner geittigen Art“, also seiner Geldgier geleitet, die er von seinen Vorfahren übernommen habe.47

Mit der medial verstärkten interaktiven Invektivität verbindet sich eine Tendenz zur Eskalation, die die kaiserlichen Instanzen vergeblich einzudämmen versuchten.48 Der Begriff „Eskalation“ beschreibt dabei sowohl eine Steigerung invektiver Schärfe als auch eine Ausweitung des Konflikts, in den sich immer neue Akteure einschalteten: Nach einem ergebnislosen Briefwechsel zwischen Reuchlin und Konrad Kollin auf Seiten der Kölner Dominikaner, versuchte Reuchlin, seine Ausführungen in Aine clare verstentnus in tütsch (Ostern 1512) nochmals öffentlich zu präzisieren.49 Dennoch intervenierten die Kölner mit Arnold von Tongerns lateinischen Articuli (August 1512) gegen angeblich häretische Aussagen im Augenspiegel. Währenddessen verfasste Pfefferkorn seinen Brantspigell (Herbst 1512), in dem er Reuchlin nunmehr offen als Ignoranten und Lügner beschimpfte. Gegen beide Schriften setzte sich Reuchlin mit einer an Kaiser Maximilian adressierten Defensio (1513) zu Wehr, wobei er heftige Schmähungen gegen Pfefferkorn und die Kölner theologistae einflocht.50 In der Folge strengten die Kölner einen Inquisitionsprozess gegen Reuchlin an. Pfefferkorn zog trotz eines allgemeinen kaiserlichen Schweigegebots mit einer höchst aggressiven Sturm Glock (1514) nach.51 Reuchlin verfolgte die Strategie, die gelehrte Kommunikationsgemeinschaft zu aktivieren, indem er auf Latein die Briefe berühmter Männer an ihn veröffentlichte (1514).52 Diese Briefe enthalten zwar keine direkte Positionierungen zum Konflikt, sollen aber der Öffentlichkeit Reuchlins Position innerhalb der humanistischen Corona vor Augen führen und seinen Gegnern die Satisfaktionsfähigkeit absprechen. Damit verknüpft Reuchlin den Konflikt mit einer anderen invektiven Konstellation: Der Entgegensetzung von antiqui, d. h. von den Wächtern der Rechtgläubigkeit, repräsentiert durch die Kölner Dominikaner, und den moderni, dem Reformflügel der humanistischen Intellektuellen, der sich dann bekanntlich auch auf Reuchlins Seite schlug. Als satirische Kontrafaktur der Briefsammlung Reuchlins erschienen dann die berühmten anonymen Dunkelmännerbriefe (1515), in denen die ‚Anti-Corona‘ um Jakob van Hoogstraeten und Ortwin Gratius mit den Mitteln der „mimischen Satire“ lächerlich gemacht wurde:53 Die obscuri viri demonstrieren ihr schlechtes Latein ebenso wie ihre gehässige Impotenz und nehmen sich auf diese Weise selbst aus dem Spiel. Dagegen verteidigte Pfefferkorn sein Vorgehen in seiner Beschyrmung (lat. Defensio, beide 1516) und gab eine kurze Zusammenfassung des Konflikts aus seiner Sicht in einem Streydt puechlyn (1516). Noch 1521 anlässlich der endgültigen Verurteilung des Augenspiegels durch Papst Leo X. am 23.06.1520 legte Pfefferkorn mit einer höhnischen Abrechnung mit Reuchlin nach: Ajn mitleydliche clag (Untertitel: Da leyt der hasze [= Reuchlin]).

Die invektiven Strategien der Konfliktparteien können in diesem Rahmen nicht im Einzelnen analysiert werden, aber schon in diesem gerafften Überblick deutet sich an, dass diese Strategien nicht nur auf die technischen und ökonomischen, sondern auch auf den spezifisch medialen Affordanzen der ‚Büchlein‘ rekurrierten. Das ist nicht nur auf ihre Offenheit für unterschiedliche Kommunikationsmodi und Zeichensysteme zu beziehen, sondern auch auf die Gebrauchs- und Rezeptionsform, die durch die Büchlein nahegelegt wird, bieten sie doch ein handliches Format, das durchgeblättert, vorgelesen, intensiv studiert, aber auch überflogen und weitergereicht werden kann.54 Das ist vor allem im Blick auf das semi- und illiterate Publikum von Interesse, das der gelehrten Diskussion nicht ohne Weiteres zu folgen vermochte, gleichwohl in die Rezeption inkludiert werden konnte.55

Die wichtigste Strategie besteht in der intermedialen Verknüpfung von Texten und Bildern, wie sie in Pfefferkorns Büchlein zu beobachten ist: Für das Titelblatt des Judenspiegels bspw. greift er auf einen Bildtyp der Kreuzigung zurück, in der aus den fünf Wunden Christi das Sakrament der Taufe entspringt.56 In dieses Andachtsbild ist jedoch der Teufel eingefügt, der in die Taufhandlung interveniert und die Menschen anscheinend mit einem Geldbeutel vom Taufbecken weg zur Beschneidung lockt.57 Auch wenn die Einzelelemente für sich genommen nicht neu sind, erscheinen sie doch hier neu arrangiert; Taufe und Beschneidung werden damit nicht nur in Opposition gesetzt, sondern das Judentum selbst wird als Ergebnis einer diabolischen Verführung präsentiert. Ein anderes Beispiel bietet der Titelholzschnitt des Streydt puechlyn, der Reuchlin mit gespaltener Zunge im Kreis seiner blinden Schüler zeigt, denen Pfefferkorn mit dem Banner der Wahrheit entgegentritt. Ajn mitleydliche clag von 1521 zeigt Pfefferkorn schließlich als selbstbewussten Bürgersmann, der auf einen händeringenden Gelehrten mit Brille herabsieht, der aus einem am Boden liegenden Sack herausschaut.58

Die Holzschnitte visualisieren mithin wechselnde Konstellationen des Konflikts, wobei die Verfahren der Selbstlegitimation untrennbar mit Modalitäten der Herabsetzung verknüpft sind. Neben der bildlichen Evidenz lassen sich aber auch andere Behauptungs- und Geltungsstrategien ausmachen: Eine wichtige Rolle spielen die Selbstbeschreibungen der Texte, etwa der markante Begriff des ‚Spiegels‘ bzw. ‚Speculum‘: Pfefferkorn schließt damit an eine etablierte mittelalterliche Gattung der Erbauungs- und Lehrdichtung an: Ein ‚Spiegel‘ zeigt mit enzyklopädischem Anspruch die Welt, wie sie ist (Abbild), und zugleich, wie man sich in ihr verhalten soll (Vorbild).59 Pfefferkorn nutzt also das autoritative Potenzial der Spiegelliteratur, um „im Rückgriff auf die Tradition die Gewißheit von der Richtigkeit der Lehre“, d. h. in diesem Fall des antijüdischen Diskurses zu vermitteln.60 Der Joeden Spiegel informiert, wer die Juden sind und wie mit ihnen zu verfahren sei. Im Verlauf der Auseinandersetzung erfährt die Spiegelmetapher jedoch signifikante Verschiebungen: Pfefferkorns Handt Spiegel nimmt die Spiegelmetapher wieder auf und fokussiert sie auf Reuchlin, wobei Pfefferkorn mit der ‚Handt‘ auf die Zeigehände anspielt, d. h. auf ein Präsentationsverfahren, das den Text mittels aufweisender bzw. bloßstellender Deixis organisiert.61 Reuchlin wendet diese Metapher mit seinem Augenspiegel wiederum gegen Pfefferkorn, wobei er mit den unterschiedlichen Bedeutungen des Ausdrucks ‚Spiegel‘ spielt: Der Augenspiegel ist zum einen die Brille, die ja auch auf dem Titelholzschnitt abgebildet ist, die eine genauere Prüfung sowohl des Sachverhalts als auch der Intentionen Pfefferkorns andeutet und Pfefferkorns Lügen und Schmähungen „augenfällig“ („maledicta conspicienda“) machen will, zum anderen schließt die Metapher an die Gattung der Rechtsspiegel an, hebt also den rechtskonformen Status seiner Position hervor.62 Pfefferkorn antwortet darauf schließlich mit dem Brantspigell, um „abzotraiben und aus zuleschen eines vngegrunten laster buechleyn mit namen Augenspiegell“.63 Der Spiegel wird so zur Metapher für invektive Verfahren und stellt zugleich für das Lesepublikum den Zusammenhang der Debatte her.

Eine invektive Dynamisierung manifestiert sich nicht zuletzt auf der Diskursebene: Verschiedentlich ist in der Forschung darauf hingewiesen worden, dass Pfefferkorn auf Muster und Strategien mendikantischer Rhetorik zurückgreift.64 Im Falle des Judenspiegels ist es die Judenpredigt, die in ihrer spezifischen Ambivalenz von Konversions- und Ausgrenzungsrhetorik ihrerseits als invektive Gattung zu analysieren wäre. Diese Transpositionen bedürften einer weitaus umfassenderen Analyse, als in diesem Rahmen zu leisten ist, hier sei nur auf einige Aspekte hingewiesen: Offenkundig sind es die medientechnischen Affordanzen, die den spezifischen persuasiven Funktionen entgegenkommen, einmal die Verbreitungsmöglichkeiten, wodurch es bspw. möglich erschien, speziell die kulturellen Barrieren der Judenmission zu umgehen, aber auch die Speicherkapazitäten der gedruckten Texte, die es Pfefferkorn erlauben, nicht nur mit einer erschlagenden Fülle von biblischen Belegen aufzuwarten, sondern auch die „Gerüchte über die Juden“ zu wiederholen, zu verfestigen und zu beglaubigen. Das technisch erweiterte Fassungsvermögen des gedruckten Textes ermöglichte es darüber hinaus, ganz unterschiedliche Textsorten wie Predigt, Exempel, Mandat, Brief, Appell usw. aneinander zu montieren, womit sowohl Pfefferkorn als auch Reuchlin experimentierten.65 Trotz dieser vielfältigen schriftsprachlichen Elemente ist für den Diskurs Pfefferkorns eine konzeptionelle Mündlichkeit konstitutiv, die mit den spezifischen Rezeptions- und Gebrauchsmöglichkeiten der Büchlein, die er als ‚Hörenlesen‘ beschreibt, korreliert.66 Die Texte evozieren mit nähesprachlichen Prozeduren, vielfältigen Verfahren der Leseransprache, durch Affektgesten, Erzählungen usw. eine mündliche Kommunikationssituation.67 Der Diskurs wird getragen von der ‚persona‘ Pfefferkorns, die sich in eigener Sache an das Publikum wendet. Diese Personalisierung beglaubigt nicht nur den antijüdischen Diskurs, sie lizensiert auch Spielräume für Emotionalisierungsstrategien und Empörungskommunikation. Im Judenspiegel inszeniert der Sprecher seinen Schmerz um die ‚abgetrennten Brüder‘ (deren Verstocktheit nichtsdestotrotz herausgestellt wird), im Handtspiegel und Streydt püchelyn wiederum ist dieses Ich Referenzpunkt metainvektiver Thematisierung angeblicher krimineller Verleumdungen der Reuchlin-Partei. Das Text-Ich Pfefferkorns ist fortwährend bestrebt, mit seinem Publikum in einen virtuellen Kontakt zu treten. Diese interaktive Tendenz manifestiert sich in Apostrophen und deiktischen Zuweisungen („yr jueden“), in Appellfiguren und rhetorischen Fragen und verselbständigt sich z. T. in fiktiven Dialogen (sermocinatio), die als Mittel der Bloßstellung und Diffamierung eingesetzt werden: Im Handt Spiegel bspw. wird eine Befragung eines Juden inszeniert, die Pfefferkorn entlasten soll,68 in der Beschyrmung sogar eine Ansprache des Teufel an die Frankfurter Juden, der ihnen Ratschläge erteilt, wie die Pfefferkorn’schen Pläne zu vereiteln sind.69 Dass die ‚persona‘ Pfefferkorns nicht einfach biografisch zu verstehen ist, sondern als eine mediale Konstruktion, wird schließlich in der Judenbeicht und im Judenveindt deutlich, wo das Text-Ich mit dem ‚Büchlein‘ konvergiert, wenn es der Leserschaft gegenübertritt:

Ich bin ain Buchlinn
der juden veindt ist mein namen
Ir schalckhait sag ich vnnd wil mich des nut schamenn
Die lang zeyt verborgen gewest ist als ich thun bedeutenn
Das wil ich yetz offenbarn allen Cristen leüten
Dann ich bin mit yrem hebraischen schrifften wol verwart
Und dem verkerten geschlecht die warhait nit gespart.70

Kennzeichnend für die Büchlein sind schließlich Strategien der Mehrfachadressierung, die sich die mediale Stabilisierung und Erweiterung der Redesituation zunutze machen.71 Im Judenspiegel bspw. lassen sich drei Adressatengruppen ausmachen: Mit der einleitenden Bekehrungspredigt richtet sich Pfefferkorn an die Juden, dem folgt ein Appell an die christliche Obrigkeit, darüber hinaus jedoch wird ganz allgemein eine christliche Leserschaft angesprochen. Diese Publika werden jedoch nicht nur nacheinander, sondern auch simultan adressiert, insofern sich bspw. die Predigt an die Juden immer auch an die christliche Leserschaft richtet, der die Juden ausdrücklich als Spiegel dienen sollen.72 Daraus erklärt sich die gesteigerte innere Zwiespältigkeit der Judenpredigt, in der Pfefferkorn einerseits seine ‚abgetrennten Brüder‘ beschwört, um sie zur Konversion zu bewegen, andererseits ihre ‚Verblendung‘ aggressiv exponiert.73 Des Weiteren fungierten Pfefferkorns Appelle an die Obrigkeit, auf die jüdischen Gemeinden Druck auszuüben, zugleich als Drohung an eine (und sei es auch nur virtuelle) jüdische Leserschaft. Derartige kommunikative Strategien offener oder versteckter Mehrfachadressierung kennzeichnen auch die Auseinandersetzung zwischen Reuchlin und Pfefferkorn, insofern sich die Büchlein kaum je in erster Linie an den Gegner wenden, sondern auf eine Öffentlichkeit bezogen sind, die sie medial allererst erzeugen.

4 Invektive Dynamiken im Kontext der Bulle 'Exsurge Domine'

Dass der Buchdruck und insbesondere die Flugschriftenpublizistik eine zentrale Rolle für den Verlauf und die Durchsetzung der Reformation spielte, ist ein seit langem gesicherter Grundkonsens der Forschung. Schon Kapp sprach in seiner 1886 erschienenen Geschichte des deutschen Buchhandels davon, dass Luther das „Kleingewehrfeuer der politischen und kirchlichen Flugschriften gegen das schwere Geschütz der Quartanten und Folianten“ eröffnet und damit einen „tausendzüngigen Herold“ gewonnen habe, den keine mündliche Propaganda ersetzen konnte.74 Auch wenn die Bedeutung der Flugschriften für die Genese der ‚reformatorischen Öffentlichkeit‘ im Einzelnen unterschiedlich gewichtet wird, ist ihre Relevanz insgesamt unbestritten und mittlerweile in einer Fülle von Einzelstudien und Strukturanalysen erschlossen.75 Diese Öffentlichkeit, sofern sie über abstrakte Zugänglichkeit hinausgeht, ist jedoch nicht per se durch die Publikationsform gegeben.76 Die reformatorische Öffentlichkeit war keine vorfindliche stabile Größe; sie stellte sich vielmehr her durch mediale Interaktionen, die, so meine These, durch eine spezifische „Prozesshaftigkeit des Invektiven“ und eine sich rekursiv verstärkende Anschlusskommunikation gekennzeichnet war, die wiederum durch die spezifische Kommunikationsform der Büchlein bedingt ist.

Diese These will ich illustrieren anhand der medialen Interaktion um die gegen Luther gerichtete Bannandrohungsbulle Exsurge Domine, wobei ich speziell auf Luthers Replik Widder die Bullen des Endchrists (November 1520) genauer eingehen werde. Exsurge Domine war das Resultat eines langwierigen Ketzerprozesses, der maßgeblich von Luthers Widersacher Johannes Eck vorangetrieben worden war.77 Die Bulle wurde am 15.6.1520 in Rom ausgefertigt und enthielt insgesamt 41 Sätze Luthers, die in der Hauptsache seinen 95 Thesen entnommen waren, aber zum Teil auch aus der neueren Publizistik Luthers stammten.78 Luther wurden 60 Tage eingeräumt, diese ‚Artikel‘ (und damit seine Schriften) zu widerrufen. Auswahl und Darstellung der Thesen wirken einigermaßen eklektisch, zudem differenzierte die Bulle nicht wie ansonsten üblich zwischen anstößigen, irrigen und ketzerischen Thesen, sondern verurteilte pauschal sämtliche Sätze als ketzerisch.79 Offenbar erschienen diese Unterscheidungen in diesem Fall nicht nur zweitrangig, sondern auch nicht opportun. Es hat den Anschein, als wollte man die Thesen Luthers nicht noch durch eine ausführliche und differenzierte Widerlegung aufwerten, maßgeblich für die Verurteilung war ohnehin der Umstand der öffentlichen Verbreitung dieser Irrtümer:80 Trotz laufender Untersuchungen gegen ihn, trotz diverser Schlichtungsversuche und Schweigegebote hatte Luther weiterhin seine Büchlein publiziert und dies mit seinen seelsorgerlichen Pflichten begründet. Die Bulle sollte Luther also nicht nur wegen gewisser Irrlehren maßregeln, sondern stellt eine öffentliche institutionelle Reaktion auf Luthers fortgesetzte Publikationspraxis dar, die zwar die Person Luther aufgrund kirchenrechtlicher Erwägungen noch nicht zum Ketzer erklärte, aber doch den medialen Akteur denunzierte.81 Auffällig ist, dass die inkriminierten Sätze lediglich in einer Art Bestandsaufnahme zusammengefasst und rhetorisch effektvoll verdammt wurden; ungleich detaillierter sind die Bestimmungen, wie mit den „Büchlein oder Schriften“ („libellis seu scriptis“) Luthers zu verfahren sei.82 Vorgesehen war ein zweistufiges Verfahren: Zunächst sollten mit sofortiger Wirkung all jene Büchlein Luthers konfisziert und vernichtet werden, die die o. g. Sätze enthielten; sollte sich Luther nach Ablauf der Frist weiterhin uneinsichtig zeigen und exkommuniziert werden, seien sämtliche Schriften Luthers – auch jene, die diese Irrlehren nicht enthielten – zu verbrennen. Um „besagten Martinus“ aus dem Gedächtnis der Christenheit zu löschen, sollten seine Schriften nicht mehr „gelesen, erklärt, gepredigt, gelobt, gedruckt, veröffentlicht oder verteidigt“ werden.83

Die Fokussierung auf die Büchlein zeigt, dass eine wesentliche Funktion der Bulle darin besteht, die diskursive und mediale Dynamik der ,causa Lutheri‘ zu unterbrechen: Für das laikale Publikum, das kaum in der Lage war, zu entscheiden, welche Schriften Luthers die genannten Irrtümer enthielten und welche nicht (die Titel waren in der Bulle nicht aufgeführt), waren mit der Publikation der Bulle alle Büchlein Luthers als potenziell ketzerisch gekennzeichnet.84 Außerdem galt es, mediale Resonanzeffekte einzuschränken: Eck sorgte dafür, dass bestimmte Parteigänger Luthers, die öffentlich hervorgetreten waren, ebenfalls in die Bulle aufgenommen wurden. Das betraf u. a. den Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler, der sich mit einer anonymen Schutzred eines ehrbaren Liebhabers der göttlichen Wahrheit schon 1519 für eine unvoreingenommene Prüfung der lutherischen Lehren ausgesprochen hatte – wobei der ‚Liebhaber der göttlichen Wahrheit‘ freilich Luther als ihren Verkünder charakterisierte.85

Die Bulle wurde Ende September von den päpstlichen Nuntien Hieronymus Aleander und Johannes Eck in den Diözesen Meißen, Merseburg und Brandenburg öffentlich angeschlagen.86 Neben diesem förmlichen Rechtsakt, der noch den alten Regeln der öffentlichen Bekanntmachung folgte, wurde die Bulle aber auch im Druck, d.h. als Flugschrift verbreitet; denn ebenso wie Luther (und schon vor Luther) nutzte auch die Kurie die Infrastruktur des Buchdrucks.87 Bereits im Juli 1520 war die Bulle in Rom gedruckt worden, Eck hatte die Bulle bei seinem Leipziger Aufenthalt Anfang Oktober 1520 erneut in Druck gegeben und ließ sie im Rahmen seiner Reisetätigkeit überall in hoher Auflage nachdrucken.88 Bemerkenswert ist, dass die Bulle der Wittenberger Universität und damit Luther auch nur in gedruckter Form (unter Bruch der Regularien, wie deren Rektor empört vermerkte) zugestellt wurde.89 Die Flugschrift fungiert hier zunächst schlicht als Publikationsform, d. h. als ein medientechnisch optimiertes Arrangement zur Herstellung von Öffentlichkeit, denn die Bulle galt (unter gewissen Voraussetzungen) auch im Druck als veröffentlicht.90 Das Bullenbüchlein hatte zwar formell eine rechtliche Bedeutung, darüber hinaus gewann es mit der öffentlichen Denunziation und Feindsetzung des medialen Akteurs Luther aber auch eine spezifische invektive Dimension. Nicht zuletzt der Aufruf zur Vernichtung der lutherischen Schriften ist zumindest aus Sicht der reformfreundlichen Partei als „hasserfüllter Akt“ wahrgenommen worden.91

Luthers Reaktion lässt sich als Umkehrung dieser invektiven Konstellation beschreiben und diese Umkehrung ist durch die Kommunikationsform der Büchlein konstituiert.92 Wenn man die Publikation der Bulle in Deutschland als zeitlichen Ausgangspunkt nimmt, dann lässt sich ungefähr folgender Ablauf rekonstruieren: Ende September 1520 wird die Bulle in Mitteldeutschland öffentlich angeschlagen, Anfang Oktober in Leipzig gedruckt, spätestens am 10.10. trifft die Bulle in gedruckter Form in Wittenberg ein, schon Mitte Oktober reagierte Luther zunächst mit einer gegen Eck persönlich gerichteten volkssprachigen Flugschrift Von den neuen eckischen Bullen und Lügen,93 und arbeitete danach die Repliken auf die Bulle aus, die Ende Oktober bzw. Anfang November in Wittenberg erschienen, zunächst auf Latein in einer für das gebildete Publikum gedachten Fassung Adversus execrabilem Antichristi Bullam,94 danach auf Deutsch als Widder die Bullen des Endchrists.95 Im Anschluss daran wandte er sich Mitte November mit einem scheinbar versöhnlichen Sendbrief an Papst Leo X. an die Kurie, wobei der Text jedoch zuerst in der deutschen Fassung erschien und damit zunächst die laikale Öffentlichkeit über diese Interaktion des einfachen Augustinermönchs mit der höchsten Ebene der römischen Kirche in Kenntnis setzte. Mit dem Sendbrief verbunden war das Büchlein Von der Freiheit eines Christenmenschen, das Karl von Miltitz am 16.11.1520 in der volkssprachigen Fassung an Willibald Pirckheimer versenden kann, mit der Anmerkung, dass die lateinische Fassung noch nicht ganz fertig sei.96 Am 17.11. erneuerte Luther, wiederum sowohl auf Deutsch als auch auf Latein, seine Appellation an ein frei christlich Concilium (die ihm vonseiten der Kurie ausdrücklich untersagt worden war);97 auf Bitte seines Kurfürsten reichte er Ende November/Anfang Dezember mit der Assertio omnium articolorum eine systematische Erörterung aller inkriminierten 41 Thesen nach, die er noch einmal bekräftigte;98 diese Auseinandersetzung erschien auf Deutsch als Grund und Ursach aller Artikel D. Martin Luthers, so durch römische Bulle unrechtlich verdammt sind.99 Die öffentliche Verbrennung seiner Büchlein in Löwen, Köln und Mainz beantwortete er schließlich nach dem Ablauf der 60-Tage-Frist am 10.12.1520 mit einer zunächst stadtöffentlichen Verbrennung eines gedruckten Exemplars der Bannandrohungsbulle und u. a. eines Exemplars des Kanonischen Rechts;100 diese Aktion wird medial aufbereitet in der Flugschrift Warum des Papstes und seiner Jünger Bücher von D. Luther verbrannt sind, die zwischen Mitte und Ende Dezember 1520 erschien.101

Schon die schiere Menge der lutherischen Büchlein ist beeindruckend: Dass Luther „ein Büchlein nach dem anderen“ ausgehen ließ, ist ein Standardvorwurf seiner Gegner in den ersten Reformationsjahren.102 Signifikant ist auch die zweisprachige Publikationsstrategie, mit der Luther (ebenso wie Pfefferkorn) die Divergenz der Teilöffentlichkeiten gezielt zu überbrücken, mit anderen Worten, überhaupt eine Öffentlichkeit im eigentlichen Sinne herzustellen versuchte.103 Dabei ist diese ‚reformatorische Öffentlichkeit‘ nicht schon durch das Medium und die damit verbundene ökonomische Infrastruktur gegeben, sondern durch eine mediale Strategie konstituiert. Das innere Moment dieser medialen Dynamik ist, so ließe sich aus reformatorischer Perspektive sagen, die „zündende Botschaft“ der christlichen Wahrheit, deren Durchsetzung in der „Flut“ der Büchlein anschaulich wird.104 Dieser Begriff der Wahrheit jedoch fungiert als eine invektive Kategorie, mit der die anderen, die ‚Romanisten‘, in die Sphäre des Irrtums, der Falschheit und der Lüge versetzt werden: Ihre öffentliche Denunziation nicht nur als Irrlehrer, sondern als Lügner spielt hier eine zentrale Rolle. Die Büchlein Luthers sind weder als sachbezogene Widerlegungen der Bulle noch als Realisierung eines vorgefassten theologischen Programms zu beschreiben, sondern operieren als Repliken in einem kommunikativen Zusammenhang wechselseitiger Herabsetzungen und Feindsetzungen, in dem die lutherische Theologie allererst ihren Ausdruck findet.105 Dies lässt sich bspw. schon an Luthers Auseinandersetzung mit Eck zeigen: Eck hatte während seines Leipziger Aufenthalts eine Replik auf Luthers Adelsschrift verfasst, die die Bulle gewissermaßen flankierte. Zentrales Anliegen Ecks war (neben der Widerlegung diverser lutherischer Aussagen in der Adelsschrift) eine Entschuldigung des Konzils zu Konstanz und damit auch des „teutschen Adels“ gegen den Vorwurf, sie hätten Jan Hus zu Unrecht und unter Bruch des Geleitversprechens verbrannt – womit Eck nicht nur Luthers Annäherung an den Adel hintertreibt, sondern ihn en passant auch an das Schicksal erinnerte, das ihm mit großer Wahrscheinlichkeit drohte.106 In seiner Antwort denunzierte Luther Eck in einer massiven Invektive als hoffnungslosen Ignoranten und als ebenso boshaften wie notorischen Lügner, dem er es sehr wohl zutraue, dass er auch die Bulle gefälscht hätte.107 Luther verweist dafür zum einen auf seinen Rechtsstandpunkt, dass seine Appellation an ein freies Konzil in dieser Bulle nicht berücksichtigt worden sei,108 zum anderen hebt er hervor, dass ihm diese Bulle nur in gedruckter Form zugegangen sei; erst wenn er die echte Bulle mit Bleisiegeln sähe, wolle er daran glauben.109 Die Assoziation der Bulle mit den Eck’schen Lügen setzt sozusagen einen ersten Frame, sie bereitet Luthers Argumentation vor, dass es sich bei einer Bulle, die seine Büchlein pauschal dem Feuer überantworte, um eine lügenhafte und antichristliche Bulle handeln müsse, da damit auch die in ihnen enthaltene und sogar von der römischen Kurie unbestrittene christliche Wahrheit mitverbrannt würde.

Diese Argumentation entfaltete Luther gegen Ende Oktober/Anfang November in zwei Flugschriften, die sich gegen die Bulle selbst richten. Die Forschung hat sich, sofern sie diese Texte überhaupt näher zur Kenntnis genommen hat, meist auf die elaborierte lateinische Fassung Adversus execrabilem Antichristi Bullam bezogen,110 ich konzentriere mich hier jedoch auf die volkssprachige Version Widder die Bullen des Endchrists,111 die Anfang November 1520 in der Offizin von Melchior Lotter d. J. in Wittenberg gedruckt wurde: Als deren Terminus post quem lässt sich der 4.11.1520 bestimmen, denn an diesem Tag schickt Luther die lateinische Fassung an Georg Spalatin und berichtete, dass die deutsche Fassung ebenfalls im Druck sei.112 Die Verzögerung dürfte sich u. a. daraus erklären, dass der deutsche Text gegenüber dem lateinischen eine durchaus eigenständige Fassung darstellt. Den Quellen lassen sich keine genaueren Angaben über die Auflagenhöhe entnehmen, allerdings spricht die ausgesprochen gute Überlieferungslage sowohl der deutschen als auch der lateinischen Fassung für eine relativ weite Verbreitung dieser Schrift.113 Widder die Bullen des Endchrists wurde zudem noch 1520 in Straßburg (Schürer) und in Sinsheim (Nikolaus Küffer) nachgedruckt. In seinem Erscheinungsbild ist das Lotter-Büchlein karg gehalten, Luther verzichtete im Unterschied bspw. zu den mit dem Petersschlüssel versehenen Drucken der Bannandrohungsbulle auf einen Titelholzschnitt samt Zierleisten und begnügt sich mit einer schlichten Titulatur samt Orts-, Jahres- und Verfasserangabe.114

Widder die Bullen des Endchrists konzentriert sich gänzlich auf den Text bzw. das ‚Wort‘. Der Leitbegriff ist ‚Wahrheit‘ – im Gegensatz zu Lüge, Irrtum, Falschheit: „Allen liebhabern Christlicher warheit“ ist der Text gewidmet, womit Luther übrigens fast wortgleich die Selbstbezeichnung des Spengler’schen Anonymus übernimmt, der gewissermaßen seinen idealtypischen Adressaten markiert.115 Dieser Adressatenbezug ist konstitutiv: Luther imitiert in Widder die Bullen nicht etwa mündliche Rede, sondern richtet seinen Diskurs an den anonymen und wohlgesonnenen Leser der lutherischen Büchlein, der sich dadurch auszeichnet, dass er an der Wahrheit, die in den lutherischen Büchlein vermittelt wird, interessiert ist. Dieser Leser ist potenziell ‚jedermann‘ und repräsentiert damit zugleich die beobachtende und diskutierende Öffentlichkeit:116 Es sei „yderman fast offinbar“, dass er nun im dritten Jahr mit dem „lugenhafftigen gescheffte des Ablas […]“ in einen „wusten handel und streyt kommen“ sei. Mittlerweile sei „die sach“ soweit „eyngerissen, das auch von Bepstlichen gewalt und stand gehandlet ist“.117 Der Ablasshandel sei durch seine Verfechter mit Hinweis auf päpstliche Autorität gerechtfertigt worden, womit sie aber diese Autorität selbst untergraben hätten, da im Verlauf der Auseinandersetzung das „kauckel spiel“ und die falsche Lehre, womit man die päpstliche Gewalt begründet habe, „ansz liecht“ gebracht und „zuschanden worden“ sei.118 Signifikant ist die unpersönliche Konstruktion; Luther wird in diesen „handel unnd streyt“ gewissermaßen hineingezogen. Das kann man als Verschleierung der aktiven (und invektiven) Rolle Luthers lesen, bezeichnend ist jedoch, dass Luther den Konflikt als reziproken, eigendynamischen Kommunikationsprozess beschreibt, der immer weiter ausgreift. Die Bannandrohungsbulle erscheint dann als letztes, tyrannisches Mittel einer in Panik geratenen Institution, um diese fortschreitende Dynamik aufzuhalten: Jetzt unterstünden sie sich „mit nackten, gewaltigen, freveln wortten mich und meyne buchle unüberwunden on angetzeygte ursach zuvordammen und ketzerisch zuschelten und zuvorbrennen“.119 Die Verknüpfung des Kommunikators mit seinen Büchlein zeigt an, dass es nicht etwa nur um die Person Luther, sondern vor allem um eine kommunikative Konstellation geht, in der die christliche Wahrheit ‚ans Licht‘ kommt. Daher irritiert es zunächst, dass die Vernichtung seiner „buchle“ Luther selbst nicht weiter anzufechten scheint, im Gegenteil:

 

Ubir das thar ich auff mein gewissen sagen, das ich nit liebers haben mocht, den aller meiner bucher untergang, wilch ich auch nur habe must lassen auszgahen, die leut vor solchen yrthumen zuwarnen, und in die Biblien zufuren, das man der selbenn vorstandt erlangt, und dan meine buchle vorschwinden liesz. Ach got, were der vorstandt der schrifft in uns, ann meinen buchle were nichts gelegen […].120

Die Büchlein haben also einen ephemeren, im doppelten Sinn transitorischen Charakter, der den spezifischen Affordanzen dieser Kommunikationsform entspricht: Die Büchlein mögen leicht zu verbrennen sein, sie sind aber auch, rasch entworfen und gedruckt, leicht zu ersetzen. Sie zielen nicht auf Festschreibung bzw. Aktualisierung eines tradierten Konsenses, sondern auf dessen Infragestellung und Transformation. Ihre Funktion besteht darin, eine Bewegung zu initiieren, in der sie selbst überflüssig werden. Die Büchlein sind insofern Kommunikationsform der christlichen Wahrheit, als sie gegen die vorherrschende falsche Lehre vom Ablass neu auf das göttliche Wort orientieren. Luther habe sie deswegen ausgehen lassen, um „die leut vor solchen yrthumen zuwarnen und in die Biblien zufuren, das man der selbenn vorstandt erlangt“.121 Versuchte die Bulle, mit dem maximalen institutionellen und medialen Aufwand einen Abschluss zu erzwingen, so setzt Luther den Kommunikationsprozess mittels seiner Büchlein einfach fort, indem er „der Romischen freveler blindheit und boszheit“ öffentlich macht und allen Liebhabern der christlichen Wahrheit vor Augen führt.122 Er selbst tritt hinter seine „buchle“ zurück: Die Bulle solle man nicht um seinetwillen befürworten oder ablehnen, er wolle nur einem „yglichen“ seinen „schuldigen Christlichen dienst“ erweisen und „trewlich warnen“, sich im Interesse des eignen Seelenheils vor dem „frevel und yrthumb“ der Bulle zu hüten.123 Auch wenn Luther mit eschatologischen Kategorien arbeitet, indem er den römischen Antichrist als Urheber der Bulle identifiziert, vermeidet er die prekäre Selbstpositionierung bspw. als Prophet;124 er stellt vielmehr gänzlich auf die Eigendynamik eines Kommunikationsprozesses ab, der den römischen Frevel öffentlich macht, und den die römischen Irrlehrer, mit „grossem erschrecken mit der auffgehenden wahrheit“ konfrontiert, gegen ihren Willen noch verstärkten.125 Die Zuschreibungen von Irrtum und Wahrheit, mit denen die Bulle operierte, kehren sich im Verlauf dieses Prozesses gegen diese selbst: Nicht nur wird die römische Partei in die Sphäre des Irrtums verwiesen, sondern auch deren ‚Frevel‘, d. h. der Übergriff des Irrtums auf die Wahrheit, offengelegt: Luthers kommunikative Strategie folgt dem Prinzip der Retorsion, zum einen im rechtlichen Sinne der „sofortigen Erwiderung einer Beleidigung“, zum andern aber auch im argumentationslogischen Sinn, insofern Luther die Bulle aus ihren „eygen wortten“ widerlegt.126 Dabei macht sich Luther das summarische Verfahren der Bulle zunutze, womit die Kurie die lutherischen Büchlein insgesamt auszugrenzen versuchte. Da sie die Sätze Luthers zwar als ärgerlich, irrig oder ketzerisch beschreiben, dann jedoch sämtliche Sätze ohne weitere Differenzierung verdammen, zeigen die „lieben Bullistenn“ selbst an, dass sie keineswegs alle inkriminierten Artikel für ketzerisch halten, obwohl sie genau diesen Eindruck zu erwecken versuchen.127 Denn was nicht ketzerisch sei, das sei zwar möglicherweise anstößig, aber notwendig christlich und wahr, weshalb die „Bullistenn“ faktisch die von ihnen selbst „klar erkante warheit vordamnen“, und das „ausz keyner ander ursach, den das sie yhn unleydlich und ergerlich“ sei.128 Aber „szo die buchle sollen vordampt seinn, da kein yrthumb ynnen ist, wie sie klerlich schreyben, szo musz die wahrheit vordampt und yrthumb bestetiget sein“.129 Bei einer Bulle, die die christliche Wahrheit verdammt und den Irrtum bestätigt, kann es sich nur um ein Produkt des Antichrist handeln. Dies vorausgesetzt, kann Luther sich in der konkreten Erörterung der Thesen damit begnügen, seinem laikalen Publikum exemplarisch die christliche Wahrheit der ersten zwölf Artikel zu demonstrieren, indem er der unqualifizierten Verdammung deren qualifizierte Bestätigung entgegenhält und nebenher die niederträchtigen Motive herausstellt, die zur Verwerfung dieser Artikel geführt haben.130

Als eskalative Pointe ergibt sich die Verwerfung nicht nur der Bulle, sondern auch der „Bullisten“ und letztlich der Kurie: Da die Bulle den „christlichen glauben offentlich und unverschampt leugnet“, solle man sie dem „Romischen Endchrist und D. Ecken seinem Apostel, mit schwefel und fewr heym senden“.131 Sollte der Papst diese Bulle nicht widerrufen, „so sol niemant dran zweyffeln, der bapst sey gottis feynd, Christus verfolger, der christenheit verstorer und der rechte Endchrist“.132 Dieser Konditionalsatz ist keine bloße rhetorische Finte, auch wenn Luther kaum einen Widerruf erwartet haben dürfte – indem er das Verwerfungspotential der Bulle nicht nur gegen ihre Autoren, sondern explizit auch gegen den Papst wendet, dem er nunmehr selbst eine letzte Widerrufsmöglichkeit einräumt, inszeniert Luther die Umkehrung des Exkommunikationsverfahrens mit den Mitteln der Kommunikationsform Flugschrift.133

5 Abschluss

Die vorstehende Analyse ist von der Prämisse ausgegangen, dass invektive Kommunikation einerseits durch Form- und Medienaspekte konstituiert ist, Formen und Medien andererseits durch die Dynamiken invektiver Kommunikation transformiert und mitgeprägt werden. Zur Analyse dieses komplexen Wechselverhältnisses bietet sich das Affordanzkonzept an. Unter diesem Gesichtspunkt wird die Flugschrift bzw. das Büchlein als Kommunikationsform mit invektiven Affordanzen beschreibbar. Das bedeutet weder, dass Phänomene der Invektivität bloße Folgen einer neuen Medientechnik sind, noch, dass alle Büchlein Invektiven beinhalten, sondern dass invektive Kommunikation spezifische Nutzungspotentiale der neuen Kommunikationsform exploriert und in Dienst nimmt: Die hier herausgestellten invektiven Affordanzen der Kommunikationsform „Flugschrift“ lassen sich dabei mit den Begriffen „Publizität“, „Interaktivität“, „Eskalation“ und „Retorsion“ zusammenfassen. Die Büchlein ermöglichten nicht nur eine Beschleunigung der kommunikativen Prozesse und eine Inklusion neuer Rezipientenschichten, sondern auch neue Formen medialer Interaktion, die über die traditionelle Struktur einer Bekanntmachung hinaus ‚Öffentlichkeit‘ herstellen. Die Büchlein machen jedoch nicht nur etwas öffentlich, sondern bilden mediale Verstärker, die geeignet sind, soziokulturelle Barrieren zu überschreiten und den Wirkungsgrad der Invektiven zu erhöhen, indem sie die Anschluss- und Partizipationsmöglichkeiten erweitern und vervielfältigen. Zweitens ermöglichen die Büchlein durch die Beschleunigung der Kommunikation mediale Interaktionen. Diese medial gestützte Interaktivität korreliert mit der eskalativen Eigendynamik des Invektiven, die drittens in unabschließbare Kommunikationsprozesse emergieren, die mit den traditionellen Mechanismen der Diskurskontrolle nicht mehr ohne Weiteres einzuholen sind. Sie konstituieren eine öffentliche Sphäre, in der weitere Bezugnahmen und Interventionen möglich werden, bieten invektive Adressierungen doch kommunikative Anschlussmöglichkeiten für „Schutzreden“ und anderweitige Parteinahmen. Das ist vor allem für die reformatorischen Kommunikationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Luthers Medienstrategie rechnet mit dieser selbstverstärkenden Dynamik invektiver Kommunikation und zwar sowohl hinsichtlich ihrer gemeinschaftsbildenden als auch ihrer polarisierenden Effekte.134

Welche dynamisierenden Effekte sich daraus für das Zusammenspiel von Diskursen, Gattungen und Medien ergeben, konnte hier nur angedeutet werden. Die Büchlein erproben nicht nur neue, z. B. intermediale oder diskursive Strategien, sondern orientieren auch auf die kalkulierte Nutzung und ggf. Umnutzung eines invektiven Formenrepertoires und bringen auf diese Weise neue Gattungen hervor. Unter diesem Gesichtspunkt wäre z. B. auch der sog. Reformationsdialog nochmals zu untersuchen. In jedem Fall stellen sich damit Aufgaben für künftige Analysen.

Literaturverzeichnis

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Fußnoten

1 Vgl. die Definition bei Bellingradt (2013) Flugpublizistik, S. 279: „Eine Flugschrift ist somit eine Publikation, die trotz handschriftlicher Ausnahmen in der Regel gedruckt ist, ursprünglich ohne Einband (ungebunden) hergestellt wurde, tendenziell geringen Blattumfang aufweist und nicht periodisch erscheint, sondern ‚ereignisabhängig‘“. Einschlägig und mit einem umfassenden Forschungsüberblick Schwitalla (1999) Flugschrift; des Weiteren Rosseaux (2001) Kipper, S. 23–29 sowie S. 74–79. Zur Differenz zum Flugblatt u. a. Schilling (1990). Erkennbar handelt es sich um weiche Kriterien, Bellingradt zufolge gilt sogar das Druckkriterium nicht absolut. Des Weiteren lassen sich bspw. Flugschriftenserien mit einer gewissen Periodizität rekonstruieren; ebenso kann auch das ‚Ereignis‘ erst durch die Flugschriften selbst konstituiert werden, eben als Medienereignis. Auch das Kriterium der fehlenden Bindung (der Broschürencharakter) gilt nur für die ursprüngliche Erscheinungsform der Flugschriften, in den Archiven und Bibliotheken werden die Flugschriften in der Regel gebunden und damit sozusagen in Bücher verwandelt. 2 Für gewöhnlich wird diese Übersetzung C. F. D. Schubart zugeschrieben. Dazu Schwitalla (1999) Flugschrift, S. 2f. 3 Schwitalla (1999) Flugschrift, S. 2f.; außerdem Schwitalla (1999) Präsentationsformen. Vgl. Dahinden/Trappel (2010) Mediengattungen, insbesondere S. 439f. 4 Vgl. Straßner (1999) Aufgaben, S. 795–799; Schwitalla (1999) Flugschrift, S. 4f., mit Verweis u. a. auf Köhler (1976) Flugschriften, S. 50. Köhler benennt als „Ziel“ der Flugschriften „Agitation“ und „Propaganda“. Der Terminus ‚Flugschrift‘ wird auch heute noch zur (Selbst-)Bezeichnung ‚engagierter‘ Schreibformen benutzt, analog zum Begriff ‚Pamphlet‘. Die Edition Nautilus etwa führt aktuell eine eigene Reihe unter der Bezeichnung Flugschriften; vgl. die Eigenwerbung des Verlages, die eine Besprechung des Deutschlandfunks aufgreift: „Mit den Flugschriften sorgt die Edition Nautilus für Aufmerksamkeit im Meer der Neuerscheinungen: starke, kurze Texte, die Bezug nehmen auf aktuelle gesellschaftliche Phänomene.“ https://edition-nautilus.de/kategorie/flugschriften/ (letzter Zugriff: 26.10.2021). 5 Mirbt sprach in seinem Überblick zum Investiturstreit zunächst von „Streitschriften“; deren Kriterien „Parteinahme“ und „beabsichtigte Öffentlichkeit“ seien, woraus sich der Begriff der „Publizistik“ des Investiturstreits ableitet: Mirbt (1894), Publizistik, S. 4f. Flugschrift ist allerdings auch für ihn ein Gattungsbegriff: „Das Genre der modernen Flugschrift fehlt freilich noch fast ganz.“ (ebenda, S. 5); er verwendet den Begriff allerdings dennoch mehrfach (u. a. S. 50). Zum Begriff der Streitschrift zuletzt auch Heinrich (2016) Streitschrift, der darauf hinweist (ebenda, S. 92, Fn. 5), dass Streitschrift nicht selten als Subkategorie von Flugschrift verwendet wird, etwa von Fuhrmann (1975) Briefform. Für die Germanistik bzw. mittellateinische Philologie vgl. etwa Langosch (1964) Geschichte, S. 114, wo von den „Flugschriften des Investiturstreits“ die Rede ist. Grundsätzlich dazu Melve (2007) Inventing, der zeigt, dass sich im Verlauf des Investiturstreits eine spezifische Öffentlichkeit etabliert. 6 Ott (2013) Philippica, S. 8–35. 7 Vgl. die Kritik von Manuwald (2016) Rezension Ott. Zum Investiturstreit bemerkt Schwitalla 1999, S. 47, dass man die „Flugschriften“ des Investiturstreits „nur in einem entfernten Sinne“ so nennen könne: „Es fehlte der Wille zur systematischen Verbreitung über den Kreis der politisch Einflußreichen hinaus. Aber einige inhaltliche und formale Merkmale von Flugschriften sind vorhanden: Anklage und Selbstrechtfertigung; der Versuch, für die eigene Position zu werben; (entstellendes) Zitat und Gegenargument.“ Anzumerken wäre, dass ein solcher „Wille zur systematischen Verbreitung“ nicht mit den Maßstäben der Massenkommunikation zu messen ist; Cicero bspw. war an einer weiten Verbreitung seiner Texte gelegen, wofür schon die gute Überlieferungslage spricht. Des Weiteren sind die antiken und mittelalterlichen Kapazitäten der Textreproduktion auch nicht zu unterschätzen, etwa in den Schreibwerkstätten. (Ich danke Dennis Pausch für diese Hinweise.) Umgekehrt wäre zu fragen, ob nicht auch die moderne Kommunikationstechnologie auf bestimmten „Systemspannungen“ und „Wunschkonstellationen“ beruht, die sich historisch herausgebildet haben; vgl. im Hinblick auf die Genese der Computertechnik Winkler (1997) Docuverse, S. 48–52. 8 Bellingradt (2011) Flugpublizistik, S. 13. 9 Bellingradt (2008) Quellen, S. 77f.; allgemein Bellingradt/Schilling (2013) Flugpublizistik, S. 273–289. Unter „Akzidenz“ versteht Bellingradt dabei die Anlassbezogenheit von Flugpublizistik. 10 Vgl. Schilling (1990) Bildpublizistik, S. 53f.; Schilling (1999) Geschichte. Dafür spricht schon, dass nicht selten dieselben Texte einmal als Flugblatt, ein anderes Mal als Flugschrift publiziert wurden; ebenso erscheinen diese Texte in Flugschriften mit Illustrationen. Zu den vielfältigen Erscheinungsformen des Flugblatts vgl. etwa auch Münkner (2008) Eingreifen. 11 Ott (2013) Philippica, S. 9. 12 Ellerbrock/Koch/Müller-Mall et al. (2017) Invektivität, S. 3. 13 Vgl. Stöber (2014) Pressegeschichte, S. 47 mit Blick insbesondere auf das Flugblatt: „[A]ls Mittel der persönlichen Verunglimpfung waren Flugdrucke – im Unterschied zu den Zeitungen – gut geeignet; nicht zuletzt deshalb, weil sie auch an öffentlichen Orten – Toren, Rathaus- und Kirchentüren, Marktplätzen, Stadtmauern etc. – angeschlagen wurden und damit hohe Leserzahlen erreichten.“ Köhler (1986) Meinungsprofil, S. 261 und Schwitalla (1999) Flugschriften, S. 4 und verwahren sich allerdings dagegen, „Polemik, Spott und Verunglimpfung“ als zentrale Funktionen von Flugschriften zu beschreiben: „die meisten [Flugschriften] dienten zur argumentativ unterstützten Aufforderung oder Anklage“. Diese Einschätzung beruht allerdings auf einer Einschränkung des Invektiven auf vordergründige Polemik oder persönliche Beleidigungen. 14 Rosseaux (2001) Kipper, S. 74. 15 Köhler (1986) Meinungsprofil, S. 250. 16 Vgl. dazu weiter unten die Bezeichnungen bei Pfefferkorn, Luther und Eck. Ähnliche Belege ließen sich auch für andere Autoren des frühen 16. Jahrhunderts beibringen. Allerdings sind diese Kennzeichnungen natürlich nicht definitorisch, d. h. nicht jeder libellus ist eine Flugschrift. Vgl. auch Kampe (1997) Problem Reformationsdialog, S. 41–48, der diese Bezeichnung auf die rhetorische Bedeutung von „libellus“ als Supplikation (Bittschrift an die Obrigkeit) bezieht (ebenda, S. 42f.); ohne diesen Aspekt in Abrede zu stellen, lässt sich die Funktionsvielfalt der Flugschriften nicht auf diesen Nenner bringen. 17 Luther, WA 21, 329,14f.; Flachmann (1996) Luther, S. 74. 18 Ich unterscheide also in Anschluss u. a. an Holly (2011) Medien, zwischen ‚Medien‘ als materialen Bedingungen von Kommunikation und ‚Kommunikationsformen‘ als „strukturellen Arrangements“ (ebenda, S. 150). So ist bspw. zwischen dem Rundfunk als Medium und der Rundfunksendung als einer Kommunikationsform zu differenzieren, dementsprechend kann zwischen dem Buchdruck als Medium und dem Buch als Kommunikationsform unterschieden werden. Ein Ziel des Beitrags ist es, die Flugschrift als eigenständige Kommunikationsform zu plausibilisieren, anstatt sie unter das Buch zu subsumieren. 19 Vgl. auch Bellingradt (2014), S. 274f. Zu den Intentionen Gutenbergs: Giesecke (1998) Buchdruck, S. 134. 20 Pettegree/Hall (2004) Reformation, S. 788: „From the point of view of a new entrepreneurial industry, the Flugschriften were the ideal product: generally short, they were quick and simple to produce.“ 21 Weyrauch (2001) Buch, S. 5. Vgl. des Weiteren etwa Wittmann (1999) Geschichte, S. 43f.; Burkhardt (2002) Reformationsjahrhundert, S. 25f. 22 Ich stütze mich im Folgenden v. a. auf Zillien (2009) (Wieder-)Entdeckung. Der Begriff der Affordanz entstammt ursprünglich aus der Wahrnehmungspsychologie und der Designtheorie und beschreibt die mit bestimmten Artefakten nahegelegten Gebrauchsmöglichkeiten, hat aber mittlerweile auch in den Kultur- und Medienwissenschaften Resonanz gefunden. Vgl. die Übersicht bei Zillien (2019) Affordanz. Zur Affordanz literarischer Formen Levine (2015) Forms sowie den Beitrag von Katja Kanzler in diesem Band. 23 Zillien (2009) (Wieder-)Entdeckung, S. 177f. 24 In diese Richtung weisen schon die Ellerbrock/Koch/Müller-Mall et al. (2017) Invektivität, S. 9, S. 15. Der invektive Kommunikationsmodus besteht in der Produktion einer invektiven Triade, d. h. invektive Kommunikation ist immer schon auf ein Publikum bezogen; Invektiven zielen daher in einem gewissen Sinne von vornherein darauf, ‚Öffentlichkeit‘ herzustellen. Der Öffentlichkeitsbegriff ist für sich genommen natürlich problematisch, im Groben lässt vielleicht ein normativer Öffentlichkeitsbegriff im Anschluss an Habermas von einem praxeologischen Ansatz unterscheiden, der auf Praktiken des Öffentlich-Machens bzw. der Herstellung und Aufrechterhaltung von Öffentlichkeit bezogen ist. Dieser zweite Ansatz ist auch für diesen Beitrag leitend. Vgl. auch Kästner/Voigt (2020) Jedermann. 25 Creasman (2012) Censorship, insbesondere S. 23–62; darüber hinaus Oelke (1992) Konfessionsbildung, S. 110– 121; Eisenhardt (1970) Aufsicht, insbesondere S. 3–48. Vgl. auch der Beitrag von Gerd Schwerhoff in diesem Band. 26 Vgl. die Tabellen in Köhler (1986) Meinungsprofil, S. 244–328. 27 Vgl. zum Folgenden Martin (1994) Schriften; Price (2011) Reuchlin and the Campaign; De Boer (2016) Absichten; des Weiteren die Rekonstruktionen bei Schwitalla (1983) Flugschriften, S. 251–272 sowie Lobenstein-Reichmann (2013) Ausgrenzung, S. 200–211. 28 Zum diskursgeschichtlichen Hintergrund der Pfefferkorn’schen Büchlein gehören die mendikantischen Bestrebungen der Judenmission, die Ende des 15. Jahrhunderts Konjunktur hatten. Dazu u. a. Frey (2003) Judenspiegel; Price (2011) Reuchlin and the Campaign, S. 97f. 29 Vgl. De Boer (2017) Pfefferkorn’s Books, S. 90. 30 Zu diesem „Informationssystem“ Giesecke (1998) Buchdruck, S. 257. 31 Vgl. den Beitrag von Heß (2017) Hatred, insbesondere S. 133: „The anti-Jewish campaign probably opened the printer’s eyes to a new market sector; Johannes Landen proceeded with the production of vernacular lay didactical books, and the Pfefferkorn texts were quickly translated and spread throughout the German lands in the South.“ 32 Für einen konzisen Überblick über die Inhalte vgl. Kirn (2011) Pfefferkorn. 33 Das betraf insbesondere den Talmud, den Pfefferkorn für die jüdische ‚Fehllektüre‘ des Alten Testaments verantwortlich macht. 34 Dazu im Einzelnen u. a. Martin (1994) Schriften, S. 138–148. 35 Zum Rechtsgutachten vgl. die Zusammenfassung bei Martin (1994) Schriften, S. 36–41. 36 Martin (1994) Schriften, S. 165. 37 Pfefferkorn (1511) Handt Spiegel, S. 284. 38 De Boer (2016) Absichten, S. 955–1028 (Kap. „Polemik mit Zuschauer“). Zu einer solchen kommunikativen Konstellation aus invektivitätstheoretischer Sicht vgl. Ellerbrock/Koch/Müller-Mall et al. (2017) Invektivität, S. 13. 39 Vgl. Giesecke (1998) Buchdruck, S. 406. 40 Vgl. die Definition von Dürscheid: „Kommunikationsformen sind also kommunikative Konstellationen, die über ein Hilfsmittel erst möglich gemacht werden, aber auch solche, die ohne ein Hilfsmittel auskommen. Beispiele wären das Telefongespräch, die Rundfunksendung oder der Internetchat.“ Dürscheid (2005) Medien, S. 5. Ausführlicher dazu Holly (2011) Medien, besonders S. 150–160. Dieser Beitrag versteht sich als ein Baustein zu der von Holly geforderten „Kommunikationsgeschichte unter dem Aspekt der Kommunikationsformen“ (ebenda, S. 160). 41 Vgl. Pfefferkorn (1511) Handt Spiegel, S. 282 (136): „Allen und jedenn Geistlichen oder weltlichen – In was stats wirden oder wesenns die seind – den diß büchlin fürkumpt, Sehen, lesen oder horen lesen, Sey kundt und offenbare […].“ Zu dieser Formel u. a. Green (1990) Hören. In der Reformation ist die Formel gängig. 42 Giesecke (1998) Buchdruck, S. 262, spricht von einem „Gewinn an Unmittelbarkeit“ durch die neue Technologie. 43 Im Begriff der Debatte ist ohnehin eine gewisse Ambivalenz zwischen Sachorientierung und Demonstration rhetorischer Fähigkeiten angelegt, vgl. Schild (1994) Debatte, Sp. 413. Dazu des Weiteren die Beiträge in Kramer (2006) Rhetorik, etwa Kemmann (2006) Debatte. Besondere Brisanz erhält das Problem in Phasen medialer Verschiebungen. Im Hinblick darauf vgl. z. B. Tom Uhligs Twittereintrag vom 4.04.2020: „Leute, die immer fordern, „wir brauchen eine öffentliche Debatte über“, haben wohl noch nie eine öffentliche Debatte verfolgt.“ Zum polemogenen Charakter gesellschaftlicher Debatten Eder (1994) Paradox. 44 Es lassen sich schon im 15. und frühen 16. Jahrhundert Protoformen öffentlicher Debatten beobachten: Giesecke verweist etwa auf die „öffentliche Diskussion“ im Kontext der Mainzer Stiftsfehde zwischen Diether von Isenberg und Adolf von Nassau (Giesecke [1998] Buchdruck., S. 264–266). Dazu eingehend Repgen (1994) Antimanifest. Entgrenzung vom „Gutachterstreit zum Gelehrtenkonflikt“ macht De Boer in den Auseinandersetzungen um die unbefleckte Empfängnis zwischen Thrithemius und Wirt und dem Berner Jetzerhandel aus (De Boer [2016] Absichten, S. 216– 258). Zu erinnern wäre auch an den Konflikt zwischen Murner und Wimpfeling; vgl. u. a. Israel (2019) Defensio. 45 Pfefferkorn (1511) Handt Spiegel, S. 135. 46 Reuchlin (1511) Augenspiegel, S. 189; Martin (1994) Schriften, S. 165, zum Handt Spiegel ebenda, S. 239–263. 47 Reuchlin (1511) Augenspiegel, S. 193: „Will sich nunzu letst meinenthalb geburen warlich an tag zue legen, das mich der taufft iud Pfefferkorn mit der unwarhait hin geben und wider got, eer und recht uß geschriben und unzimlich alßo gegen mengklichem verunglimpfft hat, allain im selbs zue ainer unnotürfftigen, muettwilligen rach und von seiner geittigen art ab seinen elttern den iuden biß uff in kommen, das er mit mir als ain buechgrempler vil gelts moecht gewinnen, so er mich in getruckten büchlen inderwerts verkauffte […].“ Der Ausdruck „ab seinen elttern den iuden biß uff in kommen“ könnte auch als „von den Eltern vererbt“ übersetzt werden; Reuchlin beschreibt hier nicht nur einen Habitus, sondern einen ‚jüdischen Typus‘. Vgl. auch der Beitrag von Anja Lobenstein-Reichmann in diesem Band. 48 Vgl. dazu Schwitalla (2010) Flugschriften, S. 99: „Die Auseinandersetzung wird […] hier immer persönlicher und beleidigender.“ Zur Eskalationsdynamik invektiver Prozesse siehe Ellerbrock/Koch/Müller-Mall et al. (2017) Invektivität, S. 13: „Prozessualität und Interaktivität sind somit wesentliche Dimensionen invektiver Kommunikation. Entsprechend ist häufig nicht von diskreten Einzelinvektiven auszugehen, sondern von kommunikativen Kaskaden wechselseitiger invektiver Adressierung, von Anschlusskommunikationen, die den invektiven Charakter einer Äußerung rekursiv aufnehmen, verstärken oder zuallererst erzeugen.“ 49 Dörner (2011) Reuchlin, Sp. 619f. Der Rhythmus der Auseinandersetzungen war wesentlich von den halbjährlichen Buchmessen bestimmt. 50 Von Tongern (1512) Articuli; Reuchlin (1513) Defensio. Vorausgegangen war dem ein Briefwechsel zwischen Reuchlin und Konrad Kollin auf Seiten der Kölner Dominikaner, der jedoch zu keinem Ergebnis führte. Dazu Martin (1994) Schriften, S. 170–175; Dörner (2011) Reuchlin, Sp. 621f. 51 Martin (1994) Schriften, S. 175; ebenda, S. 183. 52 Reuchlin (1514) epistolae (VD16 R 1241). 53 Dazu u. a. Könneker (1991) Satire, S. 102–118; zur mimischen Satire als „Technik der literarischen Bloßstellung“ durch Nachahmung vgl. ebd., S. 105. 54 Prinzipiell dazu die Beiträge in Meier/Ott/Sauer (2015) Textkulturen. Vgl. Matheson (1998) Rhetoric, S. 180. 55 Zum Folgenden einschlägig (mit Fokus auf die Reformation) Scribner (1994) For the Sake. 56 Vgl. Frey (2003) Juden Spiegel, S. 184, Fn 54. Vgl. zum Folgenden auch die Ausführungen von Volker Leppin (2015) Vorlesung: https://timms.uni-tuebingen.de/tp/UT_20150622_001_1515_0001 (letzter Zugriff: 26.10.2021). 57 Die Pointe besteht natürlich in einer Umkehrung der Sachlage: Die missionarische Bewegung, die die Juden im Judenspiegel zur Taufe führen soll, wird auf das Judentum projiziert, das vom Teufel von der Taufe weg hin zur Beschneidung geführt wird. 58 Pfefferkorn (1521) clag, S. 436. 59 Röcke (1989) Lehrdichtung; Störmer-Caysa (2003) Spiegel; vgl. Frey (2003) Juden Spiegel, S. 182. 60 Röcke (1989) Lehrdichtung, S. 443. 61 Grundsätzlich dazu Ott (2010) Erfindung. 62 Vgl. zur Spiegelmetapher O’Callaghan (2016) Preservation, S. 99–102; Reuchlin (1513) Defensio, S. 219, Übersetzung Ehlers 1999: „So habe ich beschlossen, im ,Augenspiegel‘ die Schmähungen dieses Mannes augenfällig zu machen, damit so alle Gutgesinnten klar, unverstellt und deutlich erkennen können, daß meine Gegner im ,Handspiegel‘, um mich zu verunglimpfen, mehr als 34 Lügen benutzt haben.“ 63 Pfefferkorn (1512) Brantspiegell, S. 331. 64 De Boer (2016) Absichten, S. 368 stellt fest, dass Pfefferkorn diese rhetorischen Muster und Adressierungsstrategien „geschickt für die Gattung Flugschrift“ adaptiert; im Anschluss an Martin (1994) Schriften, S. 60–63, sowie Frey (2003) Judenspiegel. 65 Schwitalla (1983) Flugschriften, S. 271. 66 Pfefferkorn (1507) Joeden Spiegel, S. 103: „Nu bit ich alle, do dis buchlin lesen oder hören lesen, mir in mynem schryben nichtz zo vngut annemen, sunder das bas dan ich es geseit habe, versten vnd ob etwas gebrechlichs darynne were, das gütlich zo corrigeren.“ Das gilt natürlich in erster Linie für volkssprachige Büchlein. 67 Vgl. zu diesen Kriterien Schuster (2015) Einfachheit, S. 84f.; ebenso die exemplarische Analyse von Eberlins Dritten Bundesgenossen durch Rössing-Hager (1981) Rezipient. 68 Pfefferkorn (1511) Handt Spiegel, S. 308f. 69 Pfefferkorn (1516) Beschyrmung, fol. c vi; vgl. Pfefferkorn (1516) Defensio, S. 90; De Boer (2016) Absichten, S. 362f. 70 Pfefferkorn (1509) Juden veindt, S. 166. 71 Martin (1994) Schriften, S. 62. Systematisch zu diesem Thema Kühn (1995) Mehrfachadressierung. 72 Pfefferkorn (1507) Joedenspiegel, S. 40: „ungezwyvelt eyme ycklichen krysten mynschen genoichlich zo vernemen, und tzo hoieren, und dair benenen, sich dair an spiegelen, gode danckber tzo syn, das er vur eyme anderen in der genaiden, van jongen dagen upgefoirt in dem cristen gelouven geboren.“ Frey (2003) Judenspiegel, S. 182. 73 Pfefferkorn (1507) Joedenspiegel, S. 41: „Allen und yecklichen gunst und wailfart, sunderlich mynen affgescheiden broederen, wilche geboren synt uyss dem geslechte ysrahel […]“. Ebd., S. 86: „Es syn eyns deyls aus euch also hart verwüstet vnd verblent, das yr in keynem wege van vnseren glawben muget hören reden.“ 74 Kapp (1886) Geschichte, S. 408; vgl. Wittmann (1999) Geschichte, S. 44. 75 Bündig bei Moeller (1992) Kommunikationsprozess, S. 162: „Ohne Buchdruck keine Reformation.“ Für die Diskussion vgl. u. a. Wohlfeil (1984) Öffentlichkeit, mit kritischem Hinweis auf die Vorarbeiten von Balzer (1973) Reformationspropaganda sowie Schutte (1973) Schympff red. Für die weitere Diskussion vgl. u. a. Scribner (1981) For the Sake; Köhler (1986) Meinungsprofil; Moeller (1992) Kommunikationsprozess; Talkenberger (1994) Kommunikation; Hamm (1996) Medienereignis; Hohenberger (1996) Rechtfertigungslehre; Matheson (1998) Rhetoric, S. 27–57; Burkhardt (2002) Reformationsjahrhundert; Pettegree/Hall (2004) Reformation; Kaufmann (2018) Anfang; Kaufmann (2019), Mitte; zuletzt Kästner/Voigt (2020) Jedermann. 76 Vgl. Knape/Luppold (2008) Rhetorik: „Was dabei leicht übersehen wird, ist, dass der Buchdruck zwar eine Technologie ist, die prinzipiell Dimissivik, also Kommunikation über große Distanzen ermöglicht und Kommunikation mit vielen Kommunikatoren und Adressaten erlaubt […]; eine Druckerpresse allein vermag jedoch noch keine wie auch immer geartete ,Öffentlichkeit‘ herzustellen.“ 77 Zu Vorgeschichte und Inhalt der Bulle ausführlich Roos (1957) Quellen sowie Fabisch/Iserloh (1991) Dokumente, S. 317–364; des Weiteren Grane (1994) Martinus, S. 232–237; Thaller (2020) Bannandrohungsbulle. 78 Die Nachweise bei Roos (1957) Quellen, S. 919–926. Die Verfasser der Bulle haben dabei einige Sätze Luthers für ihre Zwecke modifiziert; dazu u. a. Hillerbrand (1969) Bull. 79 Brecht (1990) Luther, S. 375. 80 Das war innerhalb der Kommission aber durchaus umstritten, Cajetan bestand etwa auf einer qualifizierten Widerlegung der lutherischen Thesen, allerdings vergeblich. Vgl. Reinhardt (2016) Luther der Ketzer, S. 118f. 81 Schwarz (2014) Luther, S. 114. 82 Fabisch/Iserloh (1991) Dokumente, S. 394. 83 Fabisch/Iserloh (1991) Dokumente, S. 402. 84 Grane (1994) Martinus, S. 236. 85 Spengler (1519) Schutzred, S. 100: „[…] das Got der almechtig wider dise ungeschickte, verdamliche yrrung [gemeint ist der Ablasshandel] durch doctor Luthern ainen Daniel im volck erweckt hab […].“ Zu Spengler ausführlich Kaufmann (2018) Anfang, S. 362–376. 86 Die Bulle wurde am 21.10. in Meißen, am 25.9. in Merseburg und am 29.9.1520 in Brandenburg veröffentlicht, womit sie zumindest aus Sicht der Kurie auch für Kursachsen als publiziert galt. 87 Vgl. dazu Giesecke (1998) Buchdruck, S. 254–263, insbesondere die Diagramme S. 262f. 88 Die Forschung geht von der exorbitanten Zahl von 6000 Exemplaren aus; vgl. Thaller (2020) Bannandrohungsbulle, S. 151: Bulla contra errores Martini Luther & sequatium, in Leipzig (VD16 K 275); Ingolstadt (VD16 K 272); Rostock (VD16 ZV 15993), Eichstätt (VD16 K 273); 1521 in Ingolstadt (VD16 K 278), Bamberg (VD16 ZV 8859), Landshut (VD16 K 279) und Würzburg (VD16 K 280). Volkssprachige Fassungen erschienen noch 1520 in Köln (VD16 K 282) und 1521 in Leipzig (VD16 K 283). Hinzuzählen ist noch die spöttisch glossierte Ausgabe von Ulrich von Hutten, die in Straßburg 1520 in zwei Ausgaben erschien (VD16 K 277). Dazu eingehend Ammon (2006) Paratextualisierung. 89 Rückert/Thaller (2017) Bulle, S. 117f.; Luther, WABr 2, S. 194; Luther, WA 6, 577; Schwarz (2014) Luther, S. 116. Anscheinend wagte sich Eck nicht nach Wittenberg; schon in Leipzig war er Anfeindungen von den Studenten ausgesetzt. Brecht (1990) Luther, S. 383. 90 Rückert/Thaller (2017) Druck, S. 118: „Die gedruckten Exemplare trugen zwar keine Bleibulle, galten aber als dem Original gleichwertig, wenn sie von einem Prälaten beglaubigt wurden.“ Die Wittenberger bestanden allerdings darauf, dass die Bulle formgerecht persönlich zu übergeben sei. Brecht (1990) Luther, S. 382f.; Schwarz (2014) Luther, S. 116f. vgl. Giesecke (1998) Buchdruck, S. 262f. 91 Vgl. Grane (1994) Martinus, S. 271: „The whole reform party will have agreed that the burning of the books was in itself a hateful act […].“ 92 Giesecke (1998) Buchdruck, S. 262: „Die Verkürzung gilt natürlich auch für den umgekehrten Weg: Der einfache Augustinermönch M. Luther kann sich mit Hilfe des Drucks direkt an den Papst wenden – und es besteht die Chance, dass dieser eine Flugschrift in die Hand bekommt.“ 93 Luther, WA 6, 579–594. Vgl. Kaufmann (2018) Anfang, S. 53. 94 Luther, WA 6, 597–612. 95 Luther, WA 6, 614–629. 96 Luther, WA 7, 3–11; 20–38. 97 Luther, WA 7, 75–82; 85–90. 98 Luther, WA 7, 94–151. 99 Luther, WA 7, 308–455. 100 Dazu Schubert (2011) Lachen. 101 Luther, WA 7, 161–186. 102 So etwa Eck (1520) Costentz, fol. a: „Dan wolt er [Luther] gerne also ym alleine gelebt haben, doerfft er nith ein buechlein über das andern lassen ausgehen: dartzu yme sein widersacher nith geursacht haben […]“. 103 Wohlfeil (1984) Öffentlichkeit, S. 47f.; Matheson (1998) Rhetoric, S. 40f. 104 Hamm (1996) Medienereignis, S. 165f. Vgl. die Anmerkung von Moeller (1979) Stadt, S. 31, dass die Büchlein dafür eingesetzt wurden, „die wahre Wahrheit gegen die gültige Wahrheit zu verbreiten“. 105 Vgl. dazu auch Münkler (2019) Rom, S. 222-227. 106 Eck (1520) Entschuldigung, S. 134. Ecks kommunikative Taktiken verdienten eine eigene Analyse, die in diesem Rahmen nicht zu leisten ist. 107 Luther, WA 6, 592: „[…] sie [die Leute] sollen glewben, es sey des Bapsts werck, so es sein [Ecks] lugen spiel ist“. 108 Die Appellation an ein Konzil war bereits vorab vom Papst untersagt worden und wurde in der Bulle als Grund benannt, Luther zum Ketzer zu erklären. Vgl. Schwarz (2014) Luther, S. 114. 109 Luther, WA 6, 593: „Darumb will ich der bullen bley, wachs, schnur, signatur, clausel und allis mit augen sehen odder nit ein harbreit geben auff alle andere geplerre.“ Die Kennzeichnung als Fälschung zielt rein strategisch auf die rechtlich fragwürdige Veröffentlichung der Bulle in Form einer Flugschrift; dass Luther sich über die Echtheit der Bulle im Klaren war, zeigt sein Brief an Spalatin vom 11.10.1520; Luther, WABr 2, 195. 110 Luther, WA 6, 597–612. So etwa Grane (1994) Martinus, S. 271; des Weiteren Bornkamm (1998) Christus, S. 125f.; Reinhardt (2016) Luther der Ketzer, S. 135f. 111 Zum Folgenden Luther, WA 6, 614–629. Ein ausführlicher Vergleich der beiden Fassungen wäre lohnenswert, kann in diesem Rahmen aber nicht durchgeführt werden. 112 Luther, WABr 2, 210f. 113 Das VD 16 verzeichnet insgesamt 24 bzw. 25 überlieferte Exemplare des Lotter-Drucks, die über den gesamten deutschen Sprachraum verteilt sind; für die mit 4000 Exemplaren als exorbitant beurteilte Erstauflage der Adelsschrift lassen sich ebenso viele Exemplare nachweisen. Dazu Luther, WABr 2, S. 167, 9–11; Luther an Lang 18.8.1520; vgl. u. a. Kaufmann (2014) Adel, S. 6–9. Im Allgemeinen geht man von 1000–1500 Exemplaren pro Auflage aus, dabei handelt es sich allerdings um Schätzwerte. Zu den ökonomischen Grenzen hoher Auflagen vgl. Weyrauch (2001) Buch als Träger, S. 3 in Anschluss an Gaskell. 114 Das lag natürlich letztlich im Ermessen des Druckers, zumindest außerhalb Wittenbergs. Der Schürer-Druck Wider die Bullen des Endtchrists (VD 16 L 7451) versieht das Titelblatt mit einer Randbordüre und den Symbolen der vier Evangelisten. 115 Spengler (1519) Schutzred. In der lateinischen Fassung Adversus execrabilem Antichristi Bullam wird ebenfalls der „Christiane lector“ adressiert (Luther, WA 6, 597,6). 116 Zurecht haben Kästner und Voigt den pluralen Charakter und die Potenzialität der ‚reformatorischen Öffentlichkeit‘ hervorgehoben und u. a. den „Anschein von Universalität“ problematisiert, der sich mit diesem Begriff verbindet (Kästner/Voigt [2020] Jedermann, S. 143f.). Ohne diese komplexe Problematik von Zugänglichkeit und Teilhabe an den reformatorischen Kommunikationsprozessen hier im Einzelnen diskutieren zu können, bleibt allerdings doch anzumerken, dass die Kommunikationsform der Büchlein durchaus darauf ausgerichtet ist, yderman, d.h. jeden (beliebigen) zu erreichen, und damit die gängigen Zugangsvoraussetzungen für den Diskurs außer Kraft zu setzen; entsprechend will Luther auch einen yglichen vor den Romanisten gewarnt haben (Luther, WA 6, 616). Der Wirkung der lutherischen Büchlein erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass sie diese Affordanz zur Programmatik erheben, indem sie ‚jedermann‘ adressieren. Das bedeutet natürlich nicht, dass faktisch jeder und jede an dieser Debatte teilhat bzw. teilhaben konnte, Luther denkt nicht in Kategorien einer idealtypischen Öffentlichkeit, als eines „permanenten Wirkungszusammenhangs“, der ‚alle‘ umfasst (vgl. Kästner/Voigt in Anschluss an Schulze, ebd., S. 143), ihm geht es vielmehr um die Erzeugung einer medialen Dynamik. 117 Luther, WA 6, 614,10. 118 Luther, WA 6, 615,17; 24. 119 Luther, WA 6, 615. Der Diminutiv „buchle“ unterstreicht hier auch die unverhältnismäßige Reaktion der Kurie. 120 Luther, WA 6, 616,5–10. 121 Luther, WA 6, 616,7f. Vgl. auch den Abschluss der Schrift, wo Luther darauf verweist, dass die inkriminierten Artikel in seinen anderen „buchle“ zu finden seien (Luther, WA 6, 629,4f.). 122 Luther, WA 6, 617,10f. Zu einer ähnlichen Konstellation nach dem Wormser Edikt vgl. Kaufmann (2021) Hier stehe ich, S. 86. Zu dem hier deutlich hervortretenden antirömischen Moment vgl. Münkler (2019) Luthers Rom. 123 Luther, WA 6, 616,23–617,11. Hier liegt im Übrigen die Differenz zu der mitunter als ‚Flugschrift‘ bezeichneten, allerdings nur handschriftlich verbreiteten Appellation Gregor Heimburgs von 1461, der sich ebenfalls gegen seinen Bann zur Wehr setzte. Heimburg argumentiert persönlich und greift seinerseits die Kurie und Papst Pius II. an; Luther inszeniert die Durchsetzung der christlichen Wahrheit ohne persönliche Rücksichten. Vgl. Kemper (1984) Manifest; Schwitalla (1983) Flugschriften, S. 164–190. 124 Vgl. Reinhardt (2016) Luther der Ketzer, S. 136, der Luther in seiner öffentlichen Gegnerschaft zum römischen Antichristen in die Rolle eines „Gegenspielers“ eingerückt sieht. Dass Luther von seinen Parteigängern als Prophet wahrgenommen wurde, zeigt schon das Zitat Spenglers, Fn. 85. Luther hat jedoch die Prophetenrolle nie für sich in Anspruch genommen, ihr sogar explizit widersprochen (z. B. in seiner Einleitung zur grewlichen Figur des Mönchskalbs; Luther, WA 11, 37), hingegen auf den Buchdruck verwiesen als das letzte und größte Geschenk, durch welches „Gott die sach [des Evangeliums] treibet. Es ist letzte flamme vor dem ausleschen der welt; sie ist Gott lob am ende.“ (Luther, WATr 2, 650). 125 Luther, WA 6, 621,32f. 126 Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Retorsion. (https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?term=Retorsion&index=lemmata (letzter Zugriff: 26.10.2021].) Vgl. Gethmann (1995) Retorsion; Knebel (2004) Widerlegung. Vgl. auch Luthers Kennzeichnung seines Verfahrens in der lateinischen Fassung WA 6, 202,15f.: „Retorqueamus autem imprudentiam istam Antichristi in os eius, et ex is sermonibus ipsiusmet iudicemus et condemnemus eum, ut deinceps discat astutius et meliore memoria mentiri.“ 127 Luther, WA 6, 618,1. Vgl. WA 6, 617,12–23: „Sie schreyben in der selben Bullen, das die artikel, szo da auff eien hauffen ertzelet werden, etlich ketzrisch, etlich yrrisch, ettlich ergerlich, etlich vorfurisch, ettlich vor Christlichen oren unleydenlich sein, und alszo funfferley artickel machen. Aber so vortzagt ist yhr eigen strefflich schalckhafftig gewissen, das sie nit habenn dorfft klerlich unnd unterschiedlich die selben artickel orttern odder deutten, szondern stellen ein blind urteyl in denn gantzen hauffen, das niemandt wissen kann, wilche sie fur ketzrisch, odder yrrig, odder ergerlich, odder vorfurisch, odder unleydenlich wollen gehalten haben, unnd doch vordamnen, Damit sie ein solch narren spiel treyben, das sie wollen unterschid der artickel habenn, und doch niemant die unterschied lassen, szondern hoffen, sie sollen von yderman umb yhres vordammensz wegen on unterscheyd alle fur ketzer gehalten werden“. Luther bezieht sich offenbar auf diese Passage: „[…] omnes et singulos articulos seu errores tanquam, ut praemittitur, respective hereticos aut scandalosos aut falsos aut piarum aurium offensivos vel simplicium mentium seductivos et veritati Catholice obviantes damnamus, reprobamus atque omnino reiicimus ac pro damnatis, reprobatis et reiectis ab omnibus utriusque sexus Christi fidelibus haberi debere, harum serie decernimus et declaramus.“ Fabisch/Iserloh (1994) Dokumente, S. 388. 128 Luther, WA 6, 619,3f.; 21f. Vgl. Luther, WA 6, 618,10f.: „Darumb, was nit ketzrisch wird gescholtenn, das ist schon Christlich gelobt, seyntemal kein yrthum schadet in der kirchenn, den allein der ketzrische.“ 129 Luther, WA 6, 620,13f. 130 In Bezug auf den 5. Artikel versuchten die Romanisten etwa die Unterteilung der Buße in Reue, Beichte und Genugtuung aus „geytz“ aufrechterhalten, um damit den Ablasshandel zu rechtfertigen (WA 6, 624,10). 131 Luther, WA 6, 629,11f. 132 Luther, WA 6, 629,18f. 133 Vgl. die lateinische Fassung Luther, WA 6, 624: „Et sicut ipsi me excommunicant pro sacrilega haeresi sua, ita eos rursus ego excommunico pro sancta veritate Dei.“ In diesen Rahmen wäre auch die noch weitaus aggressivere Invektive Wider das Bapstum zu Rom vom Teuffel gestifft (1543) einzuordnen, die gewissermaßen das finale Anathema bildet. Luther spottet darin über die fünfte Bulle, die mittlerweile gegen ihn ausgegangen sei. 134 Zu den polarisierenden und inkludierenden Effekten von Invektivität vgl. Schwerhoff (2017) Radicalism, S. 50; des Weiteren Bremer (2005) Religionsstreitigkeiten, S. 213–221.